PM 6 | 27.03.2006
Konstituierung der Verfassungskommission

Arbeit an Verfassung für die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland beginnt
Konstituierung der Verfassungskommission am Freitag in Erfurt

Mit der Konstituierung einer Verfassungskommission am kommenden Freitag (20.1.) in Erfurt startet die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) die Erarbeitung einer neuen Verfassung. Diese soll nach dem im Jahr 2004 geschlossenen Föderationsvertrag zwischen der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Landeskirche zum 1. Januar 2009 die Verfassungen der beiden Landeskirchen ablösen.
Die 19-köpfige Verfassungskommission soll bis zum Frühjahr 2007 einen Vorschlag ausarbeiten, der nach Beteiligung der Kirchenkreise und Kirchgemeinden im Frühjahr 2008 der Föderationssynode vorgelegt werden soll. In der Kommission sind neben den beiden Bischöfen der Partnerkirchen, die Präses der Landessynoden sowie Laien, Pastorinnen und Pfarrer vertreten. Vorsitzender der Kommission ist der Magdeburger Bischof Axel Noack, Projektleiter ist Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Vizepräsident und Rechtsdezernent des Kirchenamtes der EKM.
In der neuen Verfassung sollen nicht nur die theologischen Grundlagen der Föderationskirche und ihre Aufgaben der Verkündigung, Seelsorge, Bildung und diakonischen Arbeit beschrieben werden. Die Arbeit an der Verfassung soll auch den Verantwortungsbereich der verschiedenen kirchlichen Ebenen definieren und die Frage beantworten, wie die Föderation weiter entwickelt werden kann.
Nach Ansicht von Projektleiter Hübner steht die Föderation damit vor der Weichenstellung: „Bloße Verdichtung der Föderation oder echter Zusammenschluss.“ Zudem könne die Verfassungsarbeit besonderes Augenmerk darauf legen, Menschen, die sich taufen lassen wollen, bereits vor der Taufe qualifizierte Möglichkeiten zu geben, am kirchlichen Leben teilzunehmen. Auch besondere Gemeindeformen könnten verfassungsrechtlich ermöglicht werden, etwa wenn Menschen aus unterschiedlichen Kirchgemeinden und Regionen z. B. bei einer diakonischen Einrichtung, an der Universität oder aufgrund ihrer bestimmten Glaubensprägung ein eigenständiges Gemeindeleben gestalten möchten. Hübner sieht auch eine Reform der Verwaltung auf der Ebene der Kirchenkreise auf der Agenda der Kommission. Hier sei die Praxis in beiden Landeskirchen sehr verschieden. Während es in der Kirchenprovinz Sachsen in jedem der 20 Kirchenkreise ein Verwaltungsamt gäbe, seien in Thüringen für die 18 Kirchenkreise drei Kreiskirchenämter zuständig. Zu definieren sei auch die Rolle der Pröpste der Kirchenprovinz Sachsen und der Visitatoren der Thüringer Landeskirche als Regionalbischöfe. Kein Denkverbot soll es auch für die Frage geben, ob die Föderationskirche wie bisher von zwei Bischöfen vertreten werden soll oder von einem.


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