PM 071 | 02.06.2025
Online-Diskussion zum umstrittenen Paragraf 218

Schwangerschaftsabbruch aus biblischer und theologischer Sicht

Zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Der Paragraf 218 in der theologischen Debatte“ laden die Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland (EFiM) am 4. Juni um 19 Uhr ein. Die Theologin Susanne Sengstock, Mitautorin der Broschüre der Evangelischen Frauen in Deutschland “Der Paragraf 218 in der theologischen Debatte”, wird in einem Vortrag Kernfragen von biblischen Traditionen bis hin zu theologischen Überlegungen vorstellen. Im Anschluss ist das gemeinsame Gespräch geplant. Anmeldung: www.frauenarbeit-ekm.de.

„Ein umstrittenes Thema in der gesellschaftlichen Debatte ist die Frage, ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird. Auch in der evangelischen Kirche ist das Meinungsbild nicht einheitlich. Deshalb wollen wir als Evangelische Frauen in Mitteldeutschland mit dieser Veranstaltung ein Podium bieten, um Überlegungen zu §218 StGB aus christlicher Sicht diskutieren zu können“, kommentiert Katja Schmidtke, Referentin für Frauenpolitik und Öffentlichkeitsarbeit der EFiM.

Das Thema wurde Anfang dieses Jahres besonders intensiv diskutiert. Ein überfraktioneller Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen fand im Rechtsausschuss des Bundestags keine Mehrheit und kam daher nicht zur Abstimmung im Parlament. Der Diskussionsbedarf bleibt bestehen; zuletzt hatte sich der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen.

Hintergrund:
Der Paragraf 218 regelt im Strafgesetzbuch den Strafrahmen für den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland sowie die Voraussetzungen, die Ausnahmen und die Besonderheiten. Demnach sind Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. 2022 hatte der Bundestag das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft und den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 219a gestrichen. Seit 2024 werden Schwangere besser vor Belästigungen von Abtreibungsgegnern von Beratungsstellen und Arztpraxen geschützt. Die Ampel-Koalition hatte zudem eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. Diese empfahl, Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase zu legalisieren. Einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition gab es jedoch nicht.

Weitere Informationen im Internet: www.frauenarbeit-ekm.de

RÜCKFRAGEN

Katja Schmidtke, 0176-14243149


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