Superintendent i.R. Raatz als IM schuldig
Disziplinarkammer: Superintendent i.R. wegen Stasimitarbeit schuldig
Zweithöchstes Strafmaß verhängt
Nach Auskunft der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes war Raatz zwischen 1963 und 1989 freiwillig als IM tätig. Raatz war in dieser Zeit Pfarrer und hat von 1978 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1996 als Superintendent in Vacha gearbeitet. Heute lebt er in der Nähe von Berlin.
Die Akten aus der Birthler-Behörde enthalten 295 Kopien von Berichten über Treffen zwischen Raatz und den Mitarbeitern der Staatssicherheit. Raatz ist für seine Tätigkeit vom MfS entlohnt worden und hat mehrere Auszeichnungen erhalten, zuletzt die „Verdienstmedaille der NVA“ in Gold. Raatz habe sich damit der „fortgesetzten Verletzung seiner dienstlichen Verschwiegenheitspflicht schuldig gemacht“, heißt es in dem Urteil. „Der Beschuldigte hat ... bewußt in Kauf genommen, dass der Schutzraum Kirche durch seine Kontakte zum MfS verletzt und preisgegeben wurde.“
Die Disziplinarkammer ist ein kirchliches Gericht, das bei gravierenden Amtspflichtverletzungen von Pfarrern und Kirchenbeamten zusammentritt. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muß, und vier Beisitzern. Von diesen muß einer Jurist sein, zwei der Beisitzer kommen aus der Pfarrerschaft, einer ist Laie.
Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 03691/212887 oder 0172/7962982