PM 44 | 19.04.2007
Synoden wird Vereinigungsvertrag vorgestellt

Synoden beraten Fusionsvorschlag in Lutherstadt Wittenberg
Vereinigungsvertrag und Verfassung werden vorgestellt

Am heutigen Nachmittag sind die parallel in Lutherstadt Wittenberg tagenden Synoden der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Landeskirche zu einem gemeinsamen Programmpunkt im Wittenberger Kultur- und Tagungszentrum zusammengekommen: Vorgestellt wird den Abge­ordneten beider Kirchen der Beschlussvorschlag über den Ausbau der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) zur „Vereinigten Evangelischen Kirche in Mitteldeutsch­land“. Außerdem werden Entwürfe für eine gemeinsame Verfassung eingebracht. Zum Abend gehen beide Kirchenparlamente wieder zu getrennten Sitzungen auseinander. Am 21. April wer­den die 82 Synodalen der Kirchenprovinz Sachsen und die 66 Kirchenparlamentarier der Thürin­ger Landeskirche getrennt über den Vorschlag zur Kirchenvereinigung abstimmen. Für die Bil­dung einer mitteldeutschen Kirche ist in beiden Kirchenparlamenten jeweils eine Zweidrittel­mehrheit erforderlich.

„Die Zusammenlegung der finanziellen und personellen Ressourcen dient dazu, als evangelische Kirche in Mitteldeutschland handlungsfähig zu bleiben. Durch die Zusammenführung soll eine höhere Effizienz und Qualität der landeskirchlichen Arbeit erreicht werden. Die dadurch mögli­chen Einsparungen sollen helfen, die finanzielle und personelle Ausstattung der Gemeinden auf einem möglichst hohen Niveau zu halten“, so Brigitte Andrae, Präsidentin des EKM-Kirchenamts. „Die angestrebten Ziele lassen sich durch eine Föderation mit zwei fortbestehenden Gliedkirchen nicht angemessen erreichen.“

Kern der Beschlussvorlage zur Bildung einer mitteldeutschen Kirche ist der Entwurf des Vereini­gungsvertrages. Darin wird der Zusammenschluss von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche mit einem Bischof, einer Synode und einer obersten Verwaltung geregelt: Als Standort für das Kirchenamt nennt der Vertrag Erfurt, als Bischofssitz wird Magdeburg vorge­schlagen. Die Kirchenvereinigung soll zum 1. Januar 2009 erfolgen. In einem weiteren Papier der Beschlussvorlage wird festgeschrieben, dass für die Errichtung des Kirchenamtes in Erfurt ein Gesamtkostenrahmen von insgesamt fünf Millionen Euro für beide Kirchen nicht überschritten werden soll. Die Zusammenführung des Kirchenamtes in Erfurt soll 2009 beginnen und 2010 ab­geschlossen sein.

Erarbeitet wurde die Beschlussvorlage zur weiteren Ausgestaltung der mitteldeutschen Kirchen­föderation von einer Verhandlungsgruppe, die im Januar 2007 von den Kirchenleitungen der Kirchenprovinz Sachsen und der Thüringer Landeskirche eingesetzt worden war. Hintergrund für die Einsetzung der Verhandlungsgruppe waren die Beschlüsse der landeskirchlichen Synoden vom 18. November vergangenen Jahres. Beide Kirchenparlamente hatten sich grundsätzlich für die Fortentwicklung der mitteldeutschen Kirchenföderation zu einer gemeinsamen Kirche ausgespro­chen, ihr Votum allerdings an die Klärung mehrerer Fragen gebunden. Die Kirchenleitungen bei­der Landeskirchen hatten die Vorschläge der Verhandlungsgruppe Ende März bestätigt und den Synoden zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Sollten die notwendigen Stimmen in den Synoden für eine Kirchenvereinigung am 21. April nicht zustande kommen, dann werden beide Kirchen ab 2009 eine „verdichtete Föderation“ bilden. Dazu gehört, wie 2004 im sogenannten Föderationsvertrag vereinbart, dass die Finanzhoheit der Landeskirchen auf die EKM übergeht. Außerdem sollen die Grundordnung der Kirchenprovinz Sachsen und die Verfassung der Thüringer Landskirche durch eine gemeinsame Verfassung ab­gelöst werden.

Ein weiterer gemeinsamer Programmpunkt am Nachmittag des ersten Sitzungstages der Synoden von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche wird die Einführung in die beiden Ver­fassungsentwürfe sein: Vorgestellt werden das Modell A für eine verdichtete Föderation und das Modell B für eine vereinigte Kirche. Mit dem Abschluss beider Synoden startet das Stellung­nahmeverfahren zur EKM-Verfassung. Je nachdem wie die beiden Kirchenparlamente entschei­den, wird entweder das Modell A oder B an der kirchlichen Basis zur Diskussion gestellt. Die Kirchgemeinden, Kirchenkreise, die Pfarrkonvente und theologischen Fakultäten der Universitä­ten in Halle-Wittenberg und Jena sind zu Stellungnahmen zu dem Verfassungsentwurf eingeladen. Eine Redaktionsgruppe soll die Eingaben sammeln, sichten und einen Entwurf zur endgültigen Entscheidung bis 2008 den landeskirchlichen Synoden vorlegen.

Pressekonferenz und Synodenunterlagen:
Zu den Beschlüssen beider Kirchenparlamente ist eine gemeinsame Pressekonferenz am 21. April um 13 Uhr im Lutherhotel geplant.

Alle Unterlagen zu den Synoden in diesem Internet-Portal:
Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen


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