PM 112 | 08.12.2005
Thueringer Kita Gesetz schliesst Eigenanteile nicht aus

Thüringer Kindertagesstätten-Gesetz schließt entgegen Zusicherung des Kultusministeriums Eigenanteile für Betriebskosten nicht aus
Seidel: "Freie Träger von Kitas nicht mit Eigenanteilen strangulieren"

Eine "finanzielle Strangulierung" der freien Träger von Kindertagesstätten in Thüringen befürchtet der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Thomas Seidel, wenn der derzeitige Entwurf des Thüringer Kindertagesstätten-Gesetz am morgigen Donnerstag tatsächlich vom Thüringer Landtag beschlossen wird.

Der Gesetzentwurf lasse offen, ob die freien Träger auch an laufenden Betriebskosten beteiligt werden sollen. Dies müsse jedoch ausgeschlossen werden, da sonst einer zusätzlichen Belas­tung der freien Träger Tür und Tor geöffnet sei. In Gesprächen mit dem Kultusministerium sei der Thüringer Landeskirche versichert worden, dass der Eigenanteil der freien Träger nicht auf die Betriebskosten ausgedehnt würde. Dies habe aber keinen Eingang in das Gesetz gefunden.

"Das Gesetz muss klar stellen, dass sich der Eigenanteil der freien Träger nur auf die eigene Qualifikation der Erzieher und auf die Gebäudebereitstellung bezieht. Hier wurden und wer­den von den Trägern und den Eltern bereits erhebliche Mittel eingesetzt. Mehr geht nicht. Eine Beteiligung an den Betriebskosten benachteiligt die Kitas freier Träger gegenüber den kommunalen Einrichtungen unverhältnismäßig. Die freien Träger würden finanziell strangu­liert – mit unabsehbaren Folgen", so Kirchenrat Seidel.


Bei Rückfragen: Dr. Thomas A. Seidel, 0172-4573708


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