PM 91 | 07.06.2005
Thüringer Landeskirche für Bestattungsgesetz

Thüringer Landeskirche für Thüringer Bestattungsgesetz
Bestattungswesen nicht liberalisieren, Kostenbeteiligung der Kommunen regeln

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen hat sich für eine baldige Verabschiedung eines Thüringer Bestattungsgesetzes ausgesprochen, mit dem das Friedhofs- und Bestattungswesen geregelt werden soll. Die Landeskirche begrüßte eine entsprechende Initiative des Innenministeriums. Wie bereits in allen anderen ostdeutschen Bundesländern müsse auch in Thüringen das noch geltende DDR-Gesetz aus den 80er Jahren baldmöglichst abgelöst werden.

In einer Stellungnahme an das Innenministerium wandte sich die Thüringer Landeskirche gleichzeitig gegen eine Liberalisierung des Bestattungswesens. Der vorgelegte Gesetzentwurf schließe sogenannte „Streuwiesen“, auf denen die Totenasche anonym verstreut werde, nicht aus. „Streuwiesen“ seien aber aus seelsorgerlichen Gründen bedenklich. „Trauernde brauchen einen Ort, an dem sie trauern können. Deshalb legen wir Wert auf Bestattungsplätze, die von den Angehörigen besucht werden können“, sagte Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Rechtsdezernent der Thüringer Landeskirche. So sei die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, Fehlgeburten bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche zu bestatten, der richtige Weg. Die Landeskirche begrüßt auch, daß wie bisher nur auf Friedhöfen bestattet werden soll. Sie wandte sich zugleich dagegen, das Abschiednehmen unnötig zu bürokratisieren. Hübner sprach sich gegen Pläne des Innenministeriums aus, das in ländlichen Gegenden traditionelle Aufbahren der Verstorbenen unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Auch sollte die Frist für das Aufbahren von bisher einem Tag auf zwei Tage ausgedehnt und damit das seelsorglich wichtige Abschiednehmen der Hinterbliebenen erleichtert werden.

Dringenden Regelungsbedarf sieht die Thüringer Landeskirche bei den Kostenregelungen. „Nach sächsischem Vorbild sollte eine Kostenbeteiligung der Kommunen an der Unterhaltung der kirchlichen Friedhöfe festgeschrieben werden“, verlangte Hübner. Die Kirchgemeinden könnten in vielen Fällen die Friedhöfe nicht kostendeckend betreiben. Dann bleibe nur, die Gebühren zu erhöhen oder die Friedhöfe zu schließen. In diesen Fällen würden die Kommu-nen in eine Zwangssituation kommen. Sie müßten dann den Friedhof übernehmen oder einen eigenen Friedhof eröffnen. Dies wäre für die Kommunen eine größere Finanzbelastung als Kosten teilweise mit abzudecken.

Bei Rückfragen:
Michael Janus, Referent für Friedhofswesen, 03691-678 377


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