Ungedeihliches Wirken zwischen Pfarrer und Gemeindekirchenraeten in Großenbehringen
Kirchenamt stellt fest:
Ungedeihliches Wirken zwischen Pfarrer von Großenbehringen
und Gemeindekirchenräten
Die Gemeindekirchenräte von Großenbehringen, Oesterbehringen und Wolfsbehringen hatten die Landeskirche im Juli des vergangenen Jahres gebeten, das Verfahren zur Versetzung aus der Pfarrstelle mangels gedeihlichen Wirkens einzuleiten. Sie sehen das Vertrauensverhältnis zwischen den Gemeindekirchenräten, Teilen der Gemeinde und Pfarrer Kempe als stark gestört an.
Nach der erfolgten „Feststellung der Ungedeihlichkeit“ werden in den nächsten Wochen der Thüringer Pfarrverein, der die Belange der Pfarrerschaft vertritt, der zuständige Visitator für Westthüringen, Oberkirchenrat Peter Zimmermann, und noch einmal die Gemeindekirchenräte und der Pfarrer selbst angehört. Am Ende dieses Prozesses wird das Kollegium des Kirchenamtes über die Versetzung von Pfarrer Kempe in den Wartestand entscheiden. Der betroffene Pfarrer wird dann die Dienstbezüge in bisheriger Höhe maximal ein Jahr lang weiterhin erhalten. In dieser Zeit wird versucht, eine neue Aufgabe für den Pfarrer zu finden.
Hintergründe für die Entscheidung sind insbesondere Defizite in Verwaltungsangelegenheiten, aber auch Differenzen zwischen Pfarrer und den Gemeindekirchenräten im Blick auf die inhaltliche Arbeit.
„Die Entscheidung des Kollegiums ist keine Schuldzuweisung an Pfarrer Kempe. Eröffnet ist allerdings ein Verfahren, an dessen Ende die Versetzung aus der Pfarrstelle stehen kann. Wenn ein Zusammenwirken als ungedeihlich festgestellt wird, kann nicht die Gemeindeleitung vor Ort versetzt werden, sondern nur der Pfarrer“, erläutert der Eisenacher Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Rechtsdezernent und Vizepräsident des Kirchenamtes, das Verfahren.
Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 03691-212887 oder 0172-7962982