PM 60 | 31.05.2005
13 Pfarrerinnen und Pfarrer werden von Bischof Noack im Dom ordiniert

Fünf Theologinnen und acht Theologen werden am kommenden Sonntag (17. Oktober 2004, 10 Uhr) im Magdeburger Dom durch den Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, Axel Noack, zu Pfarrerinnen und Pfarrern ordiniert. An der Berufung und Einsegnung beteiligen sich mehr als 20 Assistentinnen und Pfarrer. 
 

31 Prozent Frauen auf den Kanzeln der Kirchenprovinz Sachsen

Fünf Theologinnen und acht Theologen werden am kommenden Sonntag (17. Oktober 2004, 10 Uhr) im Magdeburger Dom durch den Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, Axel Noack, zu Pfarrerinnen und Pfarrern ordiniert. An der Berufung und Einsegnung beteiligen sich mehr als 20 Assistentinnen und Pfarrer.
 
In Kirchengemeinden werden im Oktober und November außerdem eine Frau und drei Männer durch eine Pröpstin beziehungsweise einen Propst in den Pfarrdienst eingesegnet. Mit den Ordinationen in diesem Jahr werden in der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 162 Pfarrerinnen und 371 Pfarrer beschäftigt sein. Hinzu kommen weitere 16 Frauen und 20 Männer, die als ordinierte Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ebenfalls pfarrdienstliche Aufgaben ausüben. Damit liegt der Anteil der Frauen in der Pfarrerschaft der Kirchenprovinz Sachsen bei etwa 31 Prozent. „Nicht alle Frauen, die Theologie studieren, werden Pfarrerinnen. Für viele Frauen ist die Verbindung von Familie und Beruf immer noch eine schwierige Hürde“, sagt Personaldezernent Dr. Christian Frühwald. „Deshalb werden wir Theologinnen schon sehr zeitig - noch während des Studiums - begleiten und ermutigen müssen, Pfarre-rinnen zu werden.“

                                Hinweise für Fotojournalisten
Während des Gottesdienstes und der Ordination besteht die Möglichkeit zu fotografieren. Fotojournalistinnen und -journalisten wenden sich bitte an die Persönliche Referentin des Bischofs, Juliane Rau (0391 – 5346 255).
 
                                        Die Ordination
Die Ordination ist  die offizielle Ernennung und Einsegnung zur Pfarrerin und zum Pfarrer. Sie wird in der Kirchenprovinz Sachsen in einem Gottesdienst vom Bischof oder der Pröpstin, beziehungsweise einem der vier Pröpste vorgenommen.
Mit der Ordination wird den Pfarrerinnen und Pfarrern auf Lebenszeit das Recht übertragen, öffentlich zu predigen, das Abendmahl auszuteilen und zu taufen. Gleichzeitig legen die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger den Ordinationsvorhalt ab. Eine Verpflichtung, die sowohl den Dienst als Pfarrerin und Pfarrer wie auch die persönliche Lebensführung betrifft. Bestandteil des Ordinationsvorhalts sind unter anderem das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht.
Voraussetzung für die Ordination ist das Theologiestudium, an das sich eine zweieinhalbjährige kirchliche Ausbildung, das Vikariat, anschließt. Die Ordination ist in der Regel mit der professionellen Übernahme eines Pfarramtes verbunden. Von den sechs Pfarrerinnen und 11 Pfarrern, die in diesem Jahr ordiniert werden, übernehmen neun ein Pfarramt. Acht werden mit Projektstellen und Sondervikariaten beauftragt.

Magdeburg, 11. Oktober 2004 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar