PM 17 | 16.02.2007
22 Februar 1957 50 Jahre ev Militaerseelsorgevertrag

„Kameraden mit offenem Ohr“ außerhalb der Militärhierarchie

Mit Repressionen gegen Kirchenzeitungen und den Religionsunterricht reagierte die SED-Regierung auf die Unterzeichnung dieses Abkommens am 22. Februar 1957. Denn dem Militärseelsorgevertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatten auch DDR-Kirchenvertreter zugestimmt. Bis zur Gründung des Bundes Evangelischer Kirchen in der DDR im Jahr 1969 war die EKD die evangelische Dachorganisation in beiden deutschen Staaten gewesen. Eine vergleichbare Regelung für die NVA kam nicht zustande.

Anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung des evangelischen Militärseelsorgevertrags findet kommenden Donnerstag am Flughafen Köln-Bonn ein Festakt statt (22.02.). Teilnehmen werden unter anderem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber und Militärbischof Peter Krug.

Nach der Wiedervereinigung haben die ostdeutschen Landeskirchen den 1957-Militärseelsorgevertrag aus friedensethischen Erwägungen nicht übernommen. Zunächst wurde eine Übergangsregelung zwischen EKD und Verteidigungsministerium bis Ende 2003 getroffen. Darin wurde unter anderem vereinbart, dass Geistliche in der Soldatenseelsorge nicht wie bisher Bundesbeamte werden müssen. Alternativ können auch Gemeindepfarrer nebenamtlich mit der Seelsorge in der Bundeswehr beauftragt werden. Diese Regelung floss schließlich in die sogenannte Protokollnotiz zum 1957-Militärseelsorgevertrag ein, die am 13. Juni 2002 unterzeichnet wurde. Einer Übernahme des über die Protokollnotiz ergänzten Vertragswerks haben in der Folge alle ostdeutschen Gliedkirchen zugestimmt. Die Synode der Kirchenprovinz Sachsen tat dies im November 2002.

”Die Seelsorgerinnen und -seelsorger in der Bundeswehr leisten ihren Dienst in Kasernen und in Krisenregionen. Nicht um Waffen zu segnen, sondern um Menschen in einem gefährlichen Beruf mit Trost, Rat und auch Kritik beizustehen”, sagt Oberkonsistorialrätin Ursula Brecht, zuständige Referatsleiterin im Kirchenamt der mitteldeutschen Kirchenföderation. „Die Erfahrung zeigt, dass die ‚Kameraden mit dem offenen Ohr’ bei den Soldatinnen und Soldaten besonderes Vertrauen genießen. Vielleicht, weil sie außerhalb der Militärhierarchie stehen. Vor allem aber, weil sie bei ihnen von dem erzählen können, was sie tief im Inneren bewegt. Dinge über die man eben gerade nicht mit jedem reden möchte.“

Magdeburg, 16. Februar 2007 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


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