PM 059 | 22.11.2017
Amtszeit von Landesbischöfin Junkermann endet 2019

Die Amtszeit der Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, endet wie vorgesehen nach zehn Jahren im August 2019. Der Landeskirchenrat hat beschlossen, keinen Antrag auf Amtszeitverlängerung bei der Landessynode zu stellen. Darüber hat der stellvertretende Vorsitzende des 22-köpfigen Landeskirchenrates, Regionalbischof Diethard Kamm, die Landessynode am heutigen Mittwochabend informiert.

Kamm wörtlich: „Der Landeskirchenrat würdigt insbesondere die Prägung des Bischofsamtes in unserer noch jungen Kirche, gerade in der Phase des Zusammenwachsens sehr unterschiedlicher geistlicher und struktureller Traditionen, durch Landesbischöfin Junkermann und dankt ihr für diesen Dienst. Er hofft auf eine weitere gute gemeinsame Arbeit in den nächsten zwei Jahren bis zum Ablauf ihrer Amtszeit. Im ausführlichen Austausch und gründlicher Beratung ist er allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass dann andere und neue Impulse der Konsolidierung und des Aufbruchs in die Gesellschaft für die EKM wichtig sind.“

Junkermann sagte vor den Landessynodalen: „Ich war gerne zu einer Verlängerung meiner Amtszeit bereit. Sie kennen mein Engagement und meine Begeisterung für diese Kirche. Insofern schmerzt mich diese Entscheidung. Zugleich und selbstverständlich respektiere ich den Beschluss des Landeskirchenrates. Zu diesem Zeitpunkt schafft er Klarheit, auch für mich selbst. Ich sehe meine Aufgabe insbesondere darin, in dem großen Veränderungsprozess, in dem wir uns befinden, die Gemeinden und Verantwortlichen zu begleiten. Dafür und für die weitere Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen in dieser Kirche, mit den Mitgliedern und Gemeinden will ich gerne weiter meine Kräfte einsetzen.“

Landesbischöfin Ilse Junkermann war von der Landessynode im März 2009 für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt worden. Am 1. September 2009 hatte sie das Amt angetreten. Das Bischofswahlgesetz der EKM lässt mehrere Amtsperioden und damit eine Wiederwahl zu. Ist das Ruhestandsalter nicht weiter als fünf Jahre entfernt, kann die Landessynode die Amtszeit per Beschluss einmalig bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängern. Antragsberechtigt ist hierfür nur der Landeskirchenrat, vorausgesetzt die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber stimmt dem zu. Eine Wahl ist dann nicht notwendig. Junkermann erreicht das Ruhestandsalter im April 2023.

RÜCKFRAGEN

Bei Rückfragen: Diethard Kamm, 0162-2048759

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