Gemeindekirchenratswahlen in der EKM
Wahlbeteiligung liegt bei knapp 30 Prozent – Frauenanteil bei 60 Prozent
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
Zwischen dem 20. September und 5. Oktober sind in 1.715 Gemeinden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) die Gemeindekirchenräte gewählt worden. Die Wahlbeteiligung betrug 29,85 Prozent (2019: 30,9 Prozent). Um die Wahlbeteiligung zu steigern, wurden in 90 Prozent der Kirchengemeinden die Briefwahlunterlagen an Kirchenmitglieder direkt zugestellt. Wahlberechtigt waren alle Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und damit 524.247 Christinnen und Christen.
Zur Wahl standen 12.069 Kandidatinnen und Kandidaten, von denen 10.290 ein Mandat für einen Gemeindekirchenrat (GKR) erhielten – rund 25 Prozent wurden erstmals in einen GKR gewählt. Der Frauenanteil unter den Gewählten liegt bei 60,75 Prozent (2019: 59,6 Prozent).
Nach den Gemeindekirchenratswahlen und der Konstituierung der Gemeindekirchenräte werden in den nächsten Schritten die Entscheidungsgremien der Kirchenkreise (Kreissynoden) und der Landeskirche (Landessynode) neu gebildet.
Hintergrund:
Gemeindekirchenräte sind die Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände. Die Mitglieder, Kirchenälteste genannt, beschäftigen sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheiden sie über Bauvorhaben, Haushalt und Vermögensverwaltung und sie tragen die Verantwortung und Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden, die direkt in der Kirchengemeinde angestellt sind.
Ein GKR hat mindestens vier Kirchenälteste. Den Gemeindekirchenräten gehören neben den gewählten Kirchenältesten die Ordinierten an. Es ist ein Grundprinzip der EKM auf allen Ebenen, dass gewählte Ehrenamtliche und Hauptberufliche eine gemeinsame Kirchenleitung bilden.
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982