PM 35 | 19.03.2007
Totengelaeut auch fuer kirchenferne Menschen in Mitteldeutschland

Beitrag der Kirchengemeinden für den Erhalt der Bestattungskultur

Der Magdeburger Bischof Axel Noack hat die Kirchengemeinden dazu aufgefordert, sich stärker für den Erhalt der Bestattungskultur in Ostdeutschland einzusetzen. Ein Beitrag könnte darin bestehen, auch bei Beerdigungen kirchlich nicht gebundener Menschen die Glocken zu läuten, so der Leitende Geistliche der Kirchenprovinz Sachsen.

„An den Beerdigungen zeigen sich die wirklichen Auswirkungen demografischer Veränderungen in unserem Land“, schreibt Axel Noack in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Kirche im ländlichen Raum“, die kommenden Freitag in Altenkirchen erscheint (23.03.). „Durch das zunehmende Alter der Menschen werden die Teilnehmerkreise bei Bestattungsfeiern immer kleiner, was in den Städten schon dazu führt, dass manche Verstorbene ohne jede Feier – sei es kirchlich oder weltlich – zu Grabe getragen werden. Es wäre ein Ausdruck gesellschaftlicher Diakonie, wenn wir uns als Kirchen dazu verstehen könnten, etwas für den Erhalt einer Bestattungskultur beizutragen. Unsere Räume, unsere Glocken und unsere kirchlichen Friedhöfe, die wir auf den Dörfern ja noch in großer Zahl haben, wären dafür ein guter Ausgangspunkt und hilfreicher Beitrag.“

„Unsere Kirchengemeinden sehen sich zur Zeit ganz häufig mit der Frage konfrontiert: Nun haben alle im Dorf Geld für die neuen Glocken gegeben, sollten die nicht auch läuten, wenn jemand stirbt, der nicht zur Kirche gehört?“, heißt es in dem Artikel weiter. „Jeder, der in der Kirche zu Hause ist, wird erahnen, welcher Sprengstoff hinter dieser Frage schlummert. Das wird in unseren Gemeindekirchenräten nicht so leicht zu akzeptieren sein. Dennoch, denke ich, es wäre ein gutes Zeichen, wenn es unsere Gemeinden schaffen, offensiv und öffentlich mitzuteilen, dass sie bereit sind, die Glocken zu läuten, wenn ein Mensch im Dorf gestorben ist. Freilich müssen sie auch deutlich machen, dass Glocken zum Gebet rufen und dass alle die, die beten können, nun auch für den oder die Verstorbene beten wollen und sollen. Alle anderen sollen wenigstens an ihn und seine Familie denken.“

Wann die Glocken läuten – Läuteordnung:
Glocken sind nach christlicher Überzeugung religiöse Instrumente. Sie läuten vor allen Dingen als Einladung und Bitte zum Gebet. Anlässe können Gottesdienste, Feiertage sowie Todesfälle von Kirchenmitgliedern sein. Kirchengemeinden haben eine Läuteordnung. Darin wird der Einsatz und Gebrauch der Glocken geregelt. Zu Bestattungen von Menschen, die im Laufe ihres Lebens weder getauft noch konfirmiert worden sind oder ihre Mitgliedschaft durch Austritt beendet haben, gibt es in der Regel kein Totengeläut. Ausnahmen von dieser Praxis sind auf Wunsch der Angehörigen und nach Zustimmung des zuständigen Gemeindekirchenrats möglich.

Hinweis für Redaktionen:
Der Artikel „Diakonisches Handeln im ländlichen Raum – ein Vorschlag aus Ostdeutschland“ erscheint im Sonderheft „Diakonie auf dem Land“, das als Beilage in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift „Kirche im ländlichen Raum“ enthalten ist. Die Publikation kostet 4,50 Euro (zuzüglich Porto) und wird ab dem 23. März 2007 ausgeliefert. Kontakt: Werner-Christian Jung Kirche im ländlichen Raum, Postfach 1309, 57603 Altenkirchen, 02681/95160, schmitz@lja.de oder koch@lja.de.

Magdeburg, 19. März 2007 - Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


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