PM 7 | 23.05.2005
Zehn Jahre Wittenberger Vertrag

Am 15. Februar 2004 ist der „Evangelische Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt“ zehn Jahre in Kraft. Das als „Wittenberger Vertrag“ bezeichnete Papier bildet die rechtliche Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesland Sachsen-Anhalt und den sechs evangelischen Kirchen des Landes.

Erster Staatskirchenvertrag in den neuen Ländern feiert Jubiläum

Am 15. Februar 2004 ist der „Evangelische Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt“ zehn Jahre in Kraft. Das als „Wittenberger Vertrag“ bezeichnete Papier bildet die rechtliche Basis der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesland Sachsen-Anhalt und den sechs evangelischen Kirchen des Landes. „Mit dem Wittenberger Kirchenvertrag wurde damals das Staat-Kirche-Verhältnis in Sachsen-Anhalt auf eine solide Grundlage gestellt. Und zwar mit starker Vorbildwirkung für die übrigen neuen Bundesländer,“ so Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der evangelischen Kirchen des Landes Sachsen-Anhalt bei Landtag und Landesregierung. Der „Wittenberger Vertrag“ ist das erste Abkommen seiner Art in den neuen Ländern: Am 15. September 1993 unterzeichneten Vertreter des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und der evangelischen Kirchen des Landes das Vertragswerk in Lutherstadt Wittenberg. Der „Evangelische Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt“ behandelt in seinen 28 Artikeln unter anderem den Religionsunterricht, das Theologiestudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Kirchensteuer und den Feiertagsschutz. 

               Veranstaltung zum „Wittenberger Vertrag“:
An die Ratifizierung und Unterzeichnung des „Wittenberger Vertrages“ erinnert das Evangelische Büro mit einem Gesprächsabend am 4. März um 19 Uhr im Spiegelsaal in der Hegelstraße 1 (Magdeburg).
An dem Gesprächsabend nehmen unter anderem teil: Dr. Hartmut Johnsen (ehemaliger Konsistorialpräsident der Kirchenprovinz Sachsen); Dr. Axel Vulpius (ehemals Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt); Dr. Michael Germann (Professor an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

               Staatskirchenvertrag Sachsen-Anhalt:
In der Weimarer Republik – nach der Trennung von Staat und Kirche – schlossen die Länder mit den evangelischen Kirchen in Deutschland Staatskirchenverträge ab. In der Bundesrepublik Deutschland wurden diese Verträge in den 50er Jahren auf eine neue Basis gestellt. Die evangelischen Landeskirchen in den fünf neuen Ländern schlossen in den 90er Jahren Kirchenverträge mit ihrem jeweiligen Bundesland ab. In Deutschland gibt es 23 evangelische Landeskirchen. Die Anzahl der Landeskirchen und der Umfang ihrer Kirchengebiete sind historisch begründet. So erklärt es sich, dass in der Regel ein Bundesland einen Kirchenvertrag gleich mit mehreren Landeskirchen auf seinem Gebiet abschließt. Der „Wittenberger Vertrag“ wurde durch Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeskirche Anhalts, der Landeskirche Braunschweigs, der Kirchenprovinz Sachsen, der Berlin-Brandenburgischen Kirche, der Landeskirche Sachsens sowie der Thüringer Landeskirche unterzeichnet.
Zu den Unterzeichnern des Papiers gehörten für das Land Sachsen-Anhalt der damalige Ministerpräsident, Prof. Dr. Werner Münch (CDU); für die Kirchen unter anderem der frühere Kirchenpräsident der Landeskirche Anhalts, Dr. Eberhard Natho, der ehemalige Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, Dr. Christoph Demke, sowie der frühere Oberkirchenrat der Thüringischen Kirche, Walter Weispfenning.

Bei Rückfragen: Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, 0391 – 5346 436.

Magdeburg/Dessau - 10. Februar 2004


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