17.12.2020
Leistungskatalog der Kreiskirchenämter

Der Katalog beschreibt, welche Aufgaben vom Kreiskirchenamt im Rahmen der landeskirchlichen Finanzierung und im Rahmen der Zahlung von Kostenverrechnungssätzen durch die Kirchengemeinden zu erbringen sind (Grundleistungen). Der Katalog gibt dabei Inhalte aus geltenden Kirchengesetzen, Verordnungen usw. wieder und begründet insoweit keine eigene Rechtsgrundlage (Subsidiarität). Umgekehrt leitet sich aus dem Katalog der Grundleistungen ab, für welche Aufgaben das Kreiskirchenamt Anspruch auf zusätzliche Zahlungen hat (kostenp„ichtige Zusatzleistungen).

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