Das Urheberrecht beachten

Auch für Gemeindebriefe gelten gesetzliche Regelungen

Wer im Supermarkt etwas mitgehen lässt, ist ein Dieb. Das wird wohl niemand bestreiten. Beim Urheberrecht sehen das viele ganz anders. Hier ist häufig kein Unrechtsbewusstsein vorhanden. Aber Bilder, Texte usw. ungefragt in eigenen Publikationen zu veröffentlichen ist letztlich auch Diebstahl.

Dabei helfen auch keine Begründungen, wie zum Beispiel: „Unser Gemeindebrief wird ja kostenlos abgegeben!“ oder „Das Bild passte so gut zum Text“ oder gar „Da ist ja keinem ein Schaden entstanden".

Seit es digitale Technik gibt, genügt oft nur ein Mausklick, und die gewünschte Text- oder Bilddatei ist in Originalqualität abgespeichert. Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen vom Herstellen geistigen Eigentums, also Bildern, Filmen, Musik und Texten, leben. Nach dem Urheberrechtsgesetz gelten jedoch diese als geschützte Werke.

Grundsätzlich können Bilder und Texte erst dann für den Gemeindebrief verwendet werden, wenn die Urheber ihr Einverständnis gegeben haben und gegebenenfalls auch für die Veröffentlichung bezahlt wurde. Das ist bei Bildagenturen und Fotografen der Normalfall. Die zu zahlenden Honorare halten sich in Grenzen. Auch bei Texten können Verlage auf einem Honorar bestehen.

Hinzu kommt, dass bei der Veröffentlichung auch immer der Urheber/die Urheberin genannt werden muss, am besten gleich beim jeweiligen Bild und Text. Zu beachten ist auch, dass ein Werk bei Veröffentlichungen nicht ohne Zustimmung verändert werden darf.

Urheberrechte gelten jedoch nicht ewig. Nach dem Gesetz sind urheberrechtlich geschützte Werke siebzig Jahre nach dem Tod des Autors gemeinfrei und können honorarfrei veröffentlicht werden. Allerdings können Kunstwerke verstorbener Künstler nicht unbedingt kostenfrei verwendet werden, da diese von Profifotografen aufgenommen wurden, die möglicherweise noch Honoraranspruch haben. Denn Museen oder auch Kirchen erlauben nicht jedem, die Kunstwerke zu fotografieren. Ist ein Werk nicht eindeutig als frei im Netz zu bekommen, sollte deshalb bei der Verwertungsgesellschaft Bild (VG Bild) und bei Texten bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nachgefragt werden. Hier können die Gebühren recht hoch sein!

Es gibt aber auch kostenfreies Bildmaterial, das für den Gemeindebrief verwendet werden kann. Auf der Website der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) werden in einigen Pressemitteilungen oder in den Verzeichnissen „Gemeindebrief“ und „Pressematerial“ Dateien zur kostenfreien Verwendung für Redaktionen zum Download angeboten.

Darüber hinaus bieten Internet-Portale wie Wikipedia Bilddateien zur kostenfreien Veröffentlichung an. Dort ist bei jeder einzelnen Datei zu lesen, was bei einer Veröffentlichung zu beachten ist (z. B. Nennung des Bildautors). Oftmals dürfen diese Dateien auch verändert werden, wie zum Beispiel für Fotomontagen.

Und nicht zuletzt hilft der Kontakt zu den Lokalredaktionen vor Ort. Manches Bild und mancher Text wird da auf Nachfrage gern den Kollegen in den Gemeindebriefredaktionen kostenfrei zur Veröffentlichung überlassen. Schließlich arbeiten die Zeitungskollegen auch mit den Informationen aus den Gemeindebriefen.

Gerhard Seifert

Der Autor ist Online-Redakteur der EKM.

Internetadressen
www.gemeindebrief-ekm.de > Gemeindebrief > Fotos
www.ekmd.de > Aktuell & Presse > Pressemitteilungen > Pressematerial
www.wikipedia.org


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