Ich bin Prädikant einer anderen Gliedkirche der EKD
Durch Ihre Ausbildung sind Sie bereits Prädikant/in einer anderen Gliedkirche der EKD.
Die Landeskirchen erkennen die Berufung in den ehrenamtlichen Prädikantendienst wechselseitig an, unabhängig davon, ob diese, als Zuerkennung der Befähigung oder Ordination erfolgt (VELKD-Bischofskonferenz vom 15.10.2022) So ist ein Wechsel im Prädikantendienst zwischen den Landeskirchen hinfort möglich.
- Schicken Sie Ihren Nachweis bzw. Urkunde zusammen mit Ihren Zeugnissen selbst oder durch den/die Superintendenten/in, über den Dienstweg digital an das Landeskirchenamt der EKM, Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge). Hier werden diese Unterlagen geprüft.
- Die Zuerkennung der Befähigung erfordert die Befürwortung des zuständigen Kreiskirchenrates mit dem Beschluss eines Dienstauftrags, in dem Bereich und Dauer des Dienstes festgelegt sind.
Alle Unterlagen müssen dem Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) im Landeskirchenamt vorgelegt werden.
Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung