Strengere Regeln beim Kirchenasyl ab 1. August | Kritik von EKM-Migrationsbeauftragter
Ab heute gelten verschärfte Regeln beim Kirchenasyl. Im Juni beschloss die Innenministerkonferenz der Länder, die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr zu verlängern, wenn für die Behörden keine außergewöhnliche Härte erkennbar wird.