28.02.2020
Delegation aus Kommunen, EKD und SEEBRÜCKE in Griechenland veröffentlicht gemeinsame Erklärung zur Lage der Flüchtlinge

Auf einer zweitägigen Reise nach Griechenland haben sich die Teilnehmer der gemeinsamen Delegation einen Eindruck der Lage auf dem griechischen Festland und auf der Insel Lesbos gemacht.

Erklärung von Lesbos

Seit Monaten müssen mehr als 40.000 Menschen auf den ägäischen Inseln ausharren. Auch viele Familien, Kinder und Jugendliche sind in völlig überfüllten Hotspots untergebracht.

Wir sind Zeugen unhaltbarer Zustände: Menschen müssen in bitterer Kälte schlafen. Hygiene gibt es nicht. Es fehlt an medizinischer Versorgung, an Nahrungsmitteln, dem Allernötigsten zum Überleben. Die Hotspots wurden im Zusammenhang des erst 2016 verhandelten EU-Türkei-Abkommens eingerichtet. Diese humanitäre Katastrophe ist folglich politisch gemacht. Es muss alles dafür getan werden, die menschenunwürdigen Bedingungen in diesen Lagern unverzüglich zu beenden. Insbesondere darf sich die dringend gebotene Neuausrichtung des europäischen Asylsystems keinesfalls am EU-Türkeiabkommen orientieren.

Wir werden uns mit dieser Politik nicht abfinden und weiter für Mitmenschlichkeit einstehen. Unsere Kommunen, unsere Städte, unsere Landkreise und Kirchengemeinden müssen Zufluchtsorte für alle Menschen bleiben, die Anspruch auf Hilfe und Schutz haben.

Gemeinsam mit vielen Verantwortlichen aus Kommunen, Kirchen und der Zivilgesellschaft fordern wir daher:

I. Familien zusammenführen – geltendes Recht umsetzen

Wir fordern die schnelle Familienzusammenführung von Schutzsuchenden in Griechenland mit ihren Verwandten in Deutschland. Ihre Aufnahme ist kein Gnadenakt, sondern die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung. Hier sind die deutschen Behörden in der Verantwortung. Auch andere Rechte müssen erfüllt werden, wie die angemessene Unterbringung und ein faires Asylverfahren.

II. Alle unbegleiteten Minderjährigen evakuieren

Wir fordern die sofortige Aufnahme aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch willige EU-Staaten. Deutschland sollte hier vorangehen. Die Dublin–Verordnung bietet alle Möglichkeiten, die humanitären Aufnahmen zu realisieren.

III. Kommunale Aufnahme ermöglichen

Wir fordern, Ländern, Städten, Kommunen und Landkreisen die zusätzliche Aufnahme von geflüchteten Menschen zu ermöglichen, z. B. durch eine Änderung der Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Bundesländer sollen in Eigenverantwortung Landesaufnahmeprogramme starten können, ohne von der Bundesregierung blockiert zu werden. Aktuell sind derartige Landesaufnahmeprogramme für unbegleitete Minderjährige aus Griechenland in Berlin, Bremen, Thüringen und Hamburg in der Diskussion. So können Städte tatsächlich zu „sicheren Häfen“ werden!

IV. Das EU-Türkeiabkommen darf keine Blaupause für das europäische Asylsystem sein

Wir fordern einen Neustart der europäischen Asylpolitik, bei dem die Interessen der Mitgliedstaaten und der Schutzsuchenden gleichermaßen berücksichtigt werden. Es braucht sichere und legale Wege für Asylsuchende und für Migranten. Die aktuell in EU-Kommission und Mitgliedstaaten diskutierten Reformpläne mit Hotspots an den europäischen Außengrenzen sind dafür völlig ungeeignet. Menschen allein wegen ihres Asylgesuches zu inhaftieren, verstößt gegen geltendes europäisches Recht. Es ist offenkundig, dass die bestehenden Lager keine Entlastung der Außengrenzstaaten bewirken. Ganz im Gegenteil werden Räume der Rechtlosigkeit und des Elends geschaffen.


Mehr Fotos

Flüchtlingslager Moria 2   Foto: Jörn Neumann

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