03.05.2018
Neues Datenschutzgesetz der EKD tritt am 24. Mai in Kraft

Dazu gibt es in Erfurt und Magdeburg Ende Mai zwei Einführungsveranstaltungen.

In den Medien wird allenthalben berichtet, dass mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union Ende Mai 2018 Veränderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten anstehen. Für den Bereich der EKM hat das Inkrafttreten der DSGVO keine unmittelbaren Auswirkungen, da die Kirchen aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene Regelungen zum Datenschutz erlassen können. Freilich müssen sich diese kirchlichen Regelungen an der DSGVO orientieren, weshalb die EKD-Synode auf ihrer Tagung im November 2017 eine umfassende Novellierung des Datenschutzgesetzes der EKD beschlossen hat. Veröffentlicht ist das neue Gesetz im April-Amtsblatt der EKM (S.66). Im Ergebnis gilt deshalb im kirchlichen Bereich nicht die DSGVO, sondern allein das Datenschutzgesetz der EKD.
Bei der Novellierung des Datenschutzgesetzes wurde Wert darauf gelegt, dass sich die inhaltlichen Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit personenbezogenen Daten, bis hin zu den Formulierungen des Datenschutzgesetzes, nur im unbedingt notwendigen Maß verändern. Da auch die DSGVO das Datenschutzrecht insoweit nicht komplett neu erfindet, bestanden in diesem Teil des Gesetzes nur geringe Anpassungsnotwendigkeiten.
Ausgeweitet werden mit der Novellierung die Rechte betroffener Personen gegen die kirchlichen Stellen auf Auskunft und Information über den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch müssen kirchliche Stellen im erweiterten Umfang über ihre Datenverarbeitungsprozesse Rechenschaft ablegen können. Als wesentlicher Baustein der DSGVO wurden diese Betroffenenrechte und Dokumentationspflichten auch in das Datenschutzgesetz der EKD übernommen. Durch Muster-Formulare und die gemeinsame Beschreibung gleichförmiger Verarbeitungsprozesse, etwa im kirchlichen Meldewesen, der Gemeindebeitragserhebung usw. kann die Umsetzung in der Praxis erleichtert werden.
Das für das Datenschutzrecht im Landeskirchenamt zuständige Referat A1 veranstaltet am 28. Mai (in Magdeburg) und am 30. Mai (in Erfurt) zwei jeweils ganztägige Einführungsveranstaltungen zum neuen Datenschutzgesetz der EKD (Anmeldungen über Melanie Otto, Referat A4, 0361-51800166 oder melanie.otto@ekmd.de)
Weitere Informationen und Weiterbildungsangebote sind beim Beauftragten für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) als zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörde unter https://datenschutz.ekd.de abrufbar. Direkter Ansprechpartner ist die für die EKM zuständige Außenstelle Berlin des BfD, erreichbar unter:

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Außenstelle Berlin, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Telefon: 030-20051570, ost@datenschutz.ekd.de

Im Landeskirchenamt in Erfurt bearbeitet das Referat A1 das Thema Datenschutz und berät ebenfalls in datenschutzrechtlichen Fragen.


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