04.08.2023
Zwei Kandidaten für Liebig-Nachfolge

Dessau-Roßlau (epd). Um die Nachfolge des Theologen Joachim Liebig an der Spitze der Evangelischen Landeskirche Anhalts bewerben sich zwei Kandidaten.

Vom Wahlausschuss der Landessynode seien Birgit Neumann-Becker aus Halle an der Saale und Georg Neugebauer aus Aken nominiert worden, teilte die kleinste der 20 deutschen Landeskirchen am Donnerstag in Dessau-Roßlau mit. Sie hatte Ende 2022 noch 26.236 Mitglieder.

Kirchenpräsident Joachim Liebig geht zum 1. März 2024 in den Ruhestand. Er steht seit 2008 an der Spitze der Evangelischen Landeskirche Anhalts und wurde 2014 und 2020 jeweils im Amt bestätigt. Am 1. März 2024 wird Liebig 66 Jahre alt. Die Kirchenleitung hat auf seinen Antrag hin - dem geltenden Pfarrdienstrecht entsprechend - seinen Eintritt in den Ruhestand zu diesem Datum beschlossen.

Über seine Nachfolge soll nach Angaben der Landeskirche vom Donnerstag auf einer öffentlichen Sondertagung der Landessynode, dem obersten Kirchenparlament, am 22. und 23. September im Gemeinde- und Diakoniezentrum St. Georg in Dessau-Roßlau entschieden werden.

Birgit Neumann-Becker ist seit 2013 Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 2017 Beauftragte für die Stasi-Unterlagen). Sie wurde 1963 in Görlitz geboren, studierte evangelische Theologie in Halle/Saale und arbeitete seit 1990 als Pfarrerin. Unter anderem leitete sie von 2001 bis 2006 die Projektstelle „Offene Kirchen“ beim Gemeindekolleg der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Von 2009 bis 2012 war sie Kreisschulpfarrerin im Kirchenkreis Merseburg.

Georg Neugebauer wurde 1974 in Schönebeck im heutigen Salzlandkreis geboren. Auch er studierte evangelische Theologie in Halle/Saale. 2006 wurde er an der dortigen Theologischen Fakultät promoviert, 2015 folgte die Habilitation an der Universität Leipzig, wo er von 2011 bis 2019 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit April 2019 ist der verwitwete Vater von drei Kindern Pfarrer in Aken (Elbe).

Durch den fortschreitenden Mitgliederschwund sowie den Wegfall finanzieller Ressourcen hatte die Landeskirche auf ihrer Frühjahrssynode im April weitreichende Strukturveränderungen beschlossen. Das „anhaltische Verbundsystem“ sieht nunmehr verbindlich vor, dass die Gemeinden bis 2030 in Verbünden zusammengeführt werden und die Anzahl der Pfarrämter entsprechend angepasst wird.

Der scheidende Kirchenpräsident Liebig trat im vergangenen Herbst bei der Bekanntgabe seines Ruhestandes Befürchtungen entgegen, dieser Schritt könne Auswirkungen auf die Eigenständigkeit der anhaltischen Kirche haben. Dass sein Rückzug vom Leitungsamt die Existenz einer ganzen Landeskirche infrage stellen könnte, bezeichnete er als „wenigstens seltsam“.

Der Kirchenpräsident oder die Kirchenpräsidentin ist Leitender Geistlicher der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Er oder sie vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und hat den Vorsitz im Landeskirchenrat, also dem administrativen Leitungsgremium der Landeskirche. Zudem hat er die Kirchenleitung inne, in der Mitglieder der Synode und der Landeskirchenrat vertreten sind. Gewählt wird für eine Amtszeit von sechs Jahren.

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