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10.06.2020
Kirchenbund DDR

Die Kirchen sind eigenständig. Sie sind unabhängig.
Ja. Und nein.
Und das zeigt schon der Blick in die Geschichte.

Am 10. Juni 1969 gründen acht evangelischen Landeskirchen den Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Im Jahr zuvor war die neue Verfassung der DDR in Kraft getreten.

Seit Ende des Krieges hatten die Kirchen im Osten und Westen vermieden, die deutsche Teilung organisatorisch nachzuvollziehen. Die kirchliche Situation in beiden deutschen Staaten entwickelte sich jedoch zunehmend auseinander.

Wie ist das Verhältnis zwischen Kirche und Staat – war eine der Fragen, die immer wieder neu zu bestimmen war.
Inzwischen sind längst alle evangelischen Kirchen wieder organisatorisch beisammen.

Die Fragen bleiben dieselben.
In diesen Wochen schränkt der Staat auch die Kirchen ein. Es geht um so wenig Infektionen wie möglich.

Aber: Darf der Staat das?
Muss Kirche nicht viel widerständiger sein?

Die Bibel interessiert sich für diese Fragen zunächst nicht.
Erst Jesus bestimmt das Verhältnis zum Staat: Was dem Kaiser zusteht, soll er auch erhalten. Nicht mehr und nicht weniger.
Ansonsten darf der Staat den Auftrag der Kirche nicht beschränken. Das Grundgesetz legt das abschließend fest.

Die aktuellen Beschränkungen haben den Gesundheitsschutz der Menschen zum Ziel. Schrittweise werden sie wieder aufgehoben.
Widerstand ist hier nicht sinnvoll.
Glaubende in anderen Teilen der Welt werden wegen ihres Glaubens verfolgt. Da ist jeder Widerstand Pflicht – und gefährlich.

Ich bin froh, in einem Staat zu leben, in dem ich meinen Glauben ohne Einschränkungen leben kann.

Dankbar
grüßt aus Dessau
Joachim Liebig  


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