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26.11.2019
Konstituierung Thüringer Landtag

Heute Punkt 11 Uhr tritt der Thüringer Landtag zusammen. Dann kann es losgehen. Äh, nur was? Normalerweise sortiert sich nach einer Wahl das Geschehen auf der politischen Bühne ziemlich bald in Regierung und Opposition. Die Rollen sind klar verteilt: Die Regierung regiert und die Opposition kritisiert. Vorher schreibt die Regierung sich selbst ein Drehbuch – den Koalitionsvertrag. Mehr als da drin steht, passiert dann auch die nächsten Jahre nicht, weniger immer.

Nun, den Koalitionsvertrag wird es, so wie es aussieht, nicht geben. Und eine Regierung auch nicht. Die alte bleibt im Amt, hat nur im Landtag keine Mehrheit. Das nennt sich: Minderheitsregierung. Für die Politik ein Schreckgespenst. Dabei ist es nur ein Scheinriese. Denn aus der Nähe betrachtet, könnte das ganz interessant werden. Wer auch immer etwas durchsetzen will, muss sich die Mehrheiten erst zusammensuchen. Da heißt es, über den Parteizaun mal mit den Nachbarn ins Gespräch kommen, viel reden, mehr zuhören.

Dafür bräuchte es Abgeordnete, wie sie die Thüringer Verfassung vorsieht: Sie sind „Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ So steht es da.

„Ich bin doch nicht Jesus“, wird da mancher Abgeordnete denken. Vermutlich nicht, aber genau der könnte ein Vorbild sein. Er war unabhängig, hat nie mit den Wölfen geheult, allen widersprochen, sich immer auf die Seite derer gestellt, die Hilfe brauchten. Er hat jeden einzelnen Menschen im Blick behalten. Jesus war so etwas wie der mustergültige Volksvertreter,

findet Ralf-Uwe Beck, evangelisch und aus Eisenach.


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