Bauwesen
Systematische Veröffentlichungen von Kunst- und Kulturgut, gerade bei Detailaufnahmen von Kircheninnenräumen, schätzt das Landeskirchenamt als bedenklich ein, da den Kirchengemeinden Gefahren drohen können. Zur rechtssicheren Vereinbarung von Rechten und Pflichten zwischen der Eigentümerin (Kirchengemeinde)und den Fotografinnen/Fotografen stellt das Landeskirchenamt in dieser Rubrik Musterverträge zum Download zur Verfügung.
A) Allgemein:
Veröffentlichungen mit Foto sind leider nicht nur für Kunstliebhaber von besonderem Interesse. Auch Diebe werden dadurch auf wertvolles Kunstgut aufmerksam. Oft sind gerade die Kirchen in ländlichen Bereichen nicht ausreichend gegen Einbrüche gesichert, so dass Diebe dort leichtes Spiel haben. Da zudem massiv Hausrechte der Kirchengemeinden betroffen sind, müssen die Kirchengemeinden einer Veröffentlichung zustimmen. Eine Veröffentlichung ohne Einverständnis der betroffenen Kirchengemeinden ist nicht zulässig. Es ist deshalb von jeder Kirchengemeinde das Einverständnis einzuholen und Rechte und Pflichten gemäß Musternutzungsvertrag der EKM zu regeln. Weitere Informationen können der Handreichung "Fotografieren in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland" abgerufen werden.
B) Forschungsprojekt "Dehio digital":
Ziel ist es, alle aktuellen Bände des von Georg Dehio bereits um 1900 begründeten Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler über eine Web-Plattform (Bildarchiv Foto Marburg) online zugänglich zu machen und mit aktuellen Fotoaufnahmen zu bebildern. Fotografiert werden sollen herausragende Kunst- und Baudenkmäler, von denen es eine große Anzahl auch im Eigentum von Kirchengemeinden der EKM gibt. Mit dem Muster-NUTZUNGSVERTRAG für FOTOAUFNAHMEN sowie den Hinweisen soll den Kirchengemeinden ein Instrument an die Hand gegeben werden, welches es ihnen ermöglicht, ihre Rechte als Eigentümerinnen der zu fotografierenden Objekte auszuüben.
Sie wird auch die "Königin der Musikinstrumente" genannt. Eine Orgel steht in fast jeder Kirche! Orgeln zählen zum kirchlichen Kunst- und Kulturgut (vgl. § 2 Abs. 3 KBauG).
Unter Nr. 12 KBauVO ist das landeskirchliche Orgelwesen geregelt.
Nachfolgend stehen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:
1. Ablaufplan zur Instandsetzung einer Orgel
2. Antrag an den Orgelfonds:
3. Erläuterungen zum Antrag an den Orgelfonds
4. Prioritätenliste des Kirchenkreises
5. Muster-Orgelbauvertrag
Gemäß Nr. 12 Abs. 4 KBauVO erhalten die regionalen Orgelsachverständigen für ihre Beratungstätigkeit Gebühren entsprechend der geltenden Gebührenordnung von der kirchlichen Körperschaft. Die Kosten der Erstgutachten werden den kirchlichen Körperschaften von der Landeskirche erstattet. Die Abrechnung der Erstgutachten erfolgt direkt zwischen den regionalen Orgelsachverständigen und dem Landeskirchenamt.
Der Antrag an den Orgelfonds sowie die Erläuterung dazu sind auch über das Zentrum für Kirchenmusik der EKM beziehbar.
Referent des Landeskirchenamtes der EKM für Orgeln
Christoph Zimmermann
Michaelisstr. 39
99084 Erfurt
Tel.: 0361-51800-573
Fax: 0361-51800-509
eMail: Christoph.Zimmermann@ekmd.de
Die Gemeinden der EKM verfügen über viele Gebäude, vor allem Kirchengebäude. Diese Gebäudestruktur ist über Jahrhunderte entsprechend früheren Bedürfnissen gewachsen.
Jedoch angesichts demografischer Wandlungsprozesse und einer weiter zunehmenden Säkularisierung passt diese Gebäudestruktur immer weniger zum Leben in den Kirchengemeinden von heute. Entwicklungs- und finanzielle Spielräume werden kleiner. Daher ist es notwendig, kritisch mit dem Gebäudebestand umzugehen. Das Landeskirchenamt stellt zur Erstellung von Gebäudekonzeptionen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:
1. Gebäudekonzeption: Was soll das und wie geht es?
2. Gebäudekonzeption: Ablauf beim Erstellen
3. Gebäudekonzeption: Gemeinden Gebäudekonzeption (fiktiv)
4. Gebäudekonzeption: Kirchenkreis Gebäudekonzeption (fiktiv)
5. Gebäudekonzeption: Mindestanforderungen
6. Gebäudekonzeption: Vorschlag zu förderfähigen Maßnahmen nach Stufen
7. Gebäudekonzeption: Vorschlag Stufeneinteilung