Bauwesen
Sie wird auch die "Königin der Musikinstrumente" genannt. Eine Orgel steht in fast jeder Kirche! Orgeln zählen zum kirchlichen Kunst- und Kulturgut (vgl. § 2 Abs. 3 KBauG).
Unter Nr. 12 KBauVO ist das landeskirchliche Orgelwesen geregelt.
Nachfolgend stehen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:
1. Ablaufplan zur Instandsetzung einer Orgel
2. Antrag an den Orgelfonds:
3. Erläuterungen zum Antrag an den Orgelfonds
4. Prioritätenliste des Kirchenkreises
5. Muster-Orgelbauvertrag
Gemäß Nr. 12 Abs. 4 KBauVO erhalten die regionalen Orgelsachverständigen für ihre Beratungstätigkeit Gebühren entsprechend der geltenden Gebührenordnung von der kirchlichen Körperschaft. Die Kosten der Erstgutachten werden den kirchlichen Körperschaften von der Landeskirche erstattet. Die Abrechnung der Erstgutachten erfolgt direkt zwischen den regionalen Orgelsachverständigen und dem Landeskirchenamt.
Der Antrag an den Orgelfonds sowie die Erläuterung dazu sind auch über das Zentrum für Kirchenmusik der EKM beziehbar.
Referent des Landeskirchenamtes der EKM für Orgeln
Christoph Zimmermann
Michaelisstr. 39
99084 Erfurt
Tel.: 0361-51800-573
Fax: 0361-51800-509
eMail: Christoph.Zimmermann@ekmd.de