Fotografieren in Kirchen
Systematische Veröffentlichungen von Kunst- und Kulturgut, gerade bei Detailaufnahmen von Kircheninnenräumen, schätzt das Landeskirchenamt als bedenklich ein, da den Kirchengemeinden Gefahren drohen können. Zur rechtssicheren Vereinbarung von Rechten und Pflichten zwischen der Eigentümerin (Kirchengemeinde)und den Fotografinnen/Fotografen stellt das Landeskirchenamt in dieser Rubrik Musterverträge zum Download zur Verfügung.
A) Allgemein:
Veröffentlichungen mit Foto sind leider nicht nur für Kunstliebhaber von besonderem Interesse. Auch Diebe werden dadurch auf wertvolles Kunstgut aufmerksam. Oft sind gerade die Kirchen in ländlichen Bereichen nicht ausreichend gegen Einbrüche gesichert, so dass Diebe dort leichtes Spiel haben. Da zudem massiv Hausrechte der Kirchengemeinden betroffen sind, müssen die Kirchengemeinden einer Veröffentlichung zustimmen. Eine Veröffentlichung ohne Einverständnis der betroffenen Kirchengemeinden ist nicht zulässig. Es ist deshalb von jeder Kirchengemeinde das Einverständnis einzuholen und Rechte und Pflichten gemäß Musternutzungsvertrag der EKM zu regeln. Weitere Informationen können der Handreichung "Fotografieren in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland" abgerufen werden.
B) Forschungsprojekt "Dehio digital":
Ziel ist es, alle aktuellen Bände des von Georg Dehio bereits um 1900 begründeten Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler über eine Web-Plattform (Bildarchiv Foto Marburg) online zugänglich zu machen und mit aktuellen Fotoaufnahmen zu bebildern. Fotografiert werden sollen herausragende Kunst- und Baudenkmäler, von denen es eine große Anzahl auch im Eigentum von Kirchengemeinden der EKM gibt. Mit dem Muster-NUTZUNGSVERTRAG für FOTOAUFNAHMEN sowie den Hinweisen soll den Kirchengemeinden ein Instrument an die Hand gegeben werden, welches es ihnen ermöglicht, ihre Rechte als Eigentümerinnen der zu fotografierenden Objekte auszuüben.