PM 72 | 07.06.2005
Bischof Kähler zum Kopftuch-Urteil

Landesbischof Christoph Kähler zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im „Kopftuchstreit“

Zu dem am heutigen 24. September verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten „Kopftuchstreit“ äußerte sich der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, Prof. Dr. Christoph Kähler:

„Das Karlsruher Urteil läßt sehr viele Fragen offen, die in den politischen Raum zurückgegeben werden. Das wird für eine breite Diskussion sorgen, die unserer Gesellschaft nur gut tun kann. Ein ähnlich vorsichtiges Vorgehen hätte ich mir bei dem ‚Kruzifixurteil’ gewünscht.

Man kann den ‚Kopftuch-Fall’ von verschiedenen Blickwinkeln aus betrachten; für mich steht die Perspektive einer Gesellschaft mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen im Vordergrund. Das Kopftuch einer durch den Islam geprägten Lehrerin kann in der Schule ebenso selbstverständlich sein wie das Kreuz an der Halskette einer christlichen Lehrerin. Allerdings gilt dafür eine Voraussetzung: Kopftuch und Kreuz dürfen kein Zeichen der Intoleranz gegen andere Religionen und Werte sein - auch nicht gegen eine Muslima, die kein Kopftuch tragen will. Für die Schüler können Kopftuch und Kreuz ein guter Anlaß sein, das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen und Kulturen zu besprechen und einzuüben.“

Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 03691/212887 oder 0172/7962982


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