PM 40 | 01.06.2005
Erwachsenenbildungsgesetz: Nachbesserungsbedarf

Thüringer Landeskirche sieht Nachbesserungsbedarf bei der Novelle des Erwachsenenbildungsgesetzes
Kultur der Erwachsenenbildung in Thüringen gefährdet

Nachteile für die Erwachsenenbildung in Thüringen befürchtet die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen in Folge der geplanten Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes. Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung und Medien am 13. Juni warb Oberkirchenrat Dr. Hans Mikosch, in der Kirchenleitung verantwortlich für Erwachsenenbildung, dafür, das Reformvorhaben neu auszuloten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes sehe vor, die Förderbedingungen nicht mehr im Gesetz sondern hauptsächlich über eine Verordnung zu regeln. Das könne sich negativ auf die Planungssicherheit bei den Trägern der Erwachsenenbildung auswirken, da eine Verordnung leichter änderbar ist.

Mit dem geplanten Wegfall einer Obergrenze für die Anzahl förderfähiger Unterrichtseinheiten pro Träger der Erwachsenenbildung sieht Mikosch zudem die Kultur der Erwachsenenbildung in Gefahr: „Wenn die Deckelung wegfällt, werden die Bildungsträger so viele Unterrichtseinheiten wie möglich anbieten, um möglichst viel von den knappen Fördergeldern zu erhalten. Sie werden vor allem Themen besetzen, für die eine große Nachfrage besteht. Wichtige, aber weniger rentable Angebote, werden sich die Träger nicht mehr leisten können.“ Das gehe auf Kosten einer Werte vermittelnden Bildungsarbeit.

Als Rückschritt wertet die Evangelische Erwachsenenbildung auch die geplante Streichung der Präambel. Hier sei das breite Spektrum der Erwachsenenbildung als einer „allgemeinen, politischen, kulturellen, künstlerischen und beruflichen Bildung“ definiert. Mikosch bat die Abgeordneten, diesen Anspruch nicht aufzugeben.

Unverständnis signalisierte Mikosch angesichts der Tatsache, daß während des bisherigen Verfahrens der Novellierung kein einziger Vorschlag des Landeskuratoriums der Erwachsenbildung berücksichtigt worden sei. Dagegen sei „die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren sehr gedeihlich“ gewesen. Im Landeskuratorium seien die 17 Träger der Erwachsenenbildung und damit die Erfahrungen aus einem Jahrzehnt Erwachsenenbildung zusammengefaßt. Laut Erwachsenenbildungsgesetz hat das Kuratorium das Kultusministerium zu beraten.

Bei Rückfragen:
Thomas Ritschel, Ev. Erwachsenenbildung, Telefon 03641-443453 o. 0177-5241891


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