PM 69 | 15.06.2007
Kirchen kritisieren Regierungsplaene zur Finanzierung freier Schulen

Evangelische Kirchen kritisieren Pläne der Landesregierung zur Finanzierung freier Schulen
Hoher Verwaltungsaufwand befürchtet

Die evangelischen Kirchen in Thüringen haben sich kritisch zu den Plänen der Landesregierung geäußert, die Kommunen an der Finanzierung freier Schulen zu beteiligen. In einer an das Thüringer Kultusministerium übermittelten Stellungnahme schreiben die Kirchen, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Schulgesetz und an dem Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft seien nicht geeignet, die freien Schulen finanziell nachhaltig abzusichern.

Die Beteiligung der Kommunen würde „lediglich einen Kreislauf staatlicher Haushaltsmittel in Gang“ setzen. Den Kommunen sollen die ausgereichten Mittel vom Land zunächst in den Jahren 2008 und 2009 wieder erstattet werden. Auch würden den freien Schulen damit nicht mehr Mittel für die Finanzierung zur Verfügung stehen, da die von den Kommunen ausgereichten Mittel von der Finanzhilfe des Landes an die freien Träger wieder abgezogen werden sollen.

Eine Beteiligung der kommunalen Schulträger an der Finanzierung freier Schulen sei nur dann sinnvoll, „wenn durch die Beteiligung der kommunalen Schulträger die nachgewiesene Unterfinanzierung der Ersatzschulen gemindert würde“, heißt es in der von Oberkirchenrat Christhard Wagner, Bildungsdezernent der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), unterschriebenen Stellungnahme.

Zudem monieren die Kirchen den mit der geplanten Gesetzesänderung verbundenen Verwaltungsaufwand. Da freie Schulen kein genau definiertes Einzugsgebiet haben, müssten freie Schulträger den für jeden Schüler zuständigen kommunalen Schulträger ermitteln und getrennte Anträge stellen. In der Regel besuchen Schüler aus drei oder vier Landkreisen eine freie Schule. Das Verwaltungsverfahren würde die freien Schulen durch erhöhten Aufwand an Personal- und Sachkosten zusätzlich finanziell belasten.

Nach Ansicht der Kirchen sollte die Finanzierung weiter über das Land erfolgen und eine Beteiligung der kommunalen Schulträger über den Finanzausgleich zwischen dem Freistaat und den Kommunen geregelt werden.

Bei Rückfragen: Christhard Wagner, 0171-8303369


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