PM 072 | 04.09.2018
Landesbischöfin lehnt Widerspruchslösung bei der Organspende ab

„Schwerer Eingriff in die persönliche Integrität“

Die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und Botschafterin für den „anderen Organspende-Ausweis“, Ilse Junkermann, lehnt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geforderte Widerspruchslösung bei der Organspende klar ab:

„Das Wort ‚Spende‘ steht für freiwilliges Geben. Bei der sogenannten Widerspruchslösung wird daraus ein Zwang, dem ich nur durch meinen expliziten Widerspruch entkommen kann. Das ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Integrität und individuelle Gewissensfreiheit. Das degradiert einen sterbenden Menschen zu einem Materiallager für andere. Dabei ist die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod nach wie vor und weltweit umstritten. Organspende muss Spende bleiben: eine individuelle, freie Entscheidung.“

Landesbischöfin Junkermann ist Botschafterin für den „anderen Organspende-Ausweis“, einer Kampagne der Evangelischen Frauen in Deutschland. Auf diesem alternativen Ausweis wird unterschieden zwischen der Organ- und der Gewebespende, da die Vorrausetzungen für diese beiden Spendearten sehr unterschiedlich sind. Organe spenden können nur Menschen, die bei Eintritt des Hirntodes weiter beatmet werden, da zur Transplantation durchblutete Organe benötigt werden. Gewebeentnahmen, egal ob sie für Transplantationszwecke oder zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, können auch noch Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Zudem müsse die Organspende unter „Vollnarkose erfolgen und mit der Begleitung von Angehörigen bzw. einer Vertrauensperson“, so Junkermann. Hirntote seien Sterbende, deren Sterbeprozess erst mit der Organentnahme endgültig abgeschlossen sei. Niemand könne mit letzter Sicherheit ausschließen, dass Hirntote während der Organentnahme keine Schmerzen mehr empfinden können.

Weitere Informationen zum "anderen Organspendeausweis" unter: http://organspende-entscheide-ich.de/

RÜCKFRAGEN

Friedemann Kahl, 0151-59128575


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