PM 17 | 18.05.2005
Ordination in Meiningen

Zwei Frauen und fünf Männer werden am kommenden Sonntag von Landesbischof Christoph Kähler ordiniert

Zwei Vikarinnen und fünf Vikare werden am kommenden Sonntag (23.3., 10 Uhr) in der Meininger Stadtkirche von Landesbischof Christoph Kähler zu Pastorinnen und Pfarrern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen ordiniert. Nach der Ordination werden sie ihren Dienst in der Thüringer Landeskirche antreten.

Mit der Ordination wird auf Lebenszeit das Recht und die Aufgabe übertragen, öffentlich zu predigen, das Abendmahl auszuteilen und zu taufen. Gleichzeitig legen die Berufsanfänger eine Verpflichtung ab, die sowohl ihren Dienst als Pfarrer wie auch die persönliche Lebensführung betrifft. Dabei werden sie auch auf das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht festgelegt.

Der Ordination ist eine langjährige Ausbildung vorausgegangen. Nach dem Theologiestudium haben die Diplomtheologen in den vergangenen zweieinhalb Jahren noch eine kirchliche Ausbildung absolviert. Alle Ausgebildeten werden von der Thüringer Landeskirche nach dem bestandenen kirchlichen Examen in den Dienst übernommen. Die Landeskirche begrenzt zwar die Anzahl der kirchlichen Ausbildungsplätze für den Pfarrdienst auf 15 Stellen im Jahr, garantiert aber im Unterschied zu anderen Landeskirchen eine Übernahme der Absolventen.

Fünf der Ordinierten werden ein Pfarramt übernehmen. Einer der jungen Pfarrer wird für ein Jahr in einer evangelischen Siebenbürger Gemeinde in Rumänien arbeiten, ein zweiter wird als Assistent an eine kirchliche Hochschule gehen.

Die Ordinanden werden laut der Verfassung der Thüringer Landeskirche vom Landesbischof auf folgenden Wortlaut verpflichtet: „Bist Du bereit, Dich in den Dienst der öffentlichen Verkündigung im Amt der Kirche berufen zu lassen, das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen unserer Kirche bezeugt ist, Taufe und Abendmahl ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und Dich so zu verhalten, wie es Deinem Auftrag entspricht, so versprich es vor Gott und dieser Gemeinde mit Deinem Ja.“ - Sie antworten darauf: „Ja, mit Gottes Hilfe.“

Bei Rückfragen:
Dr. Kerstin Voigt, 03691/678 105 oder 0171/6778964
Ralf-Uwe Beck, 03691/212887 oder 0172/7962982


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