Zehn Jahre Staat Kirchen Vertrag in Thueringen
10 Jahre Staat-Kirchen-Vertrag in Thüringen
Festakt am 18. Mai 2004
„Der Staat-Kirchen-Vertrag hat sich als solide Grundlage für das kirchliche Handeln erwiesen. Der Rahmen und damit auch die Freiräume für kirchliche Arbeitsfelder sind mit dem Vertrag verlässlich abgesteckt. Das sichert die Möglichkeit, über den rein innerkirchlichen Bereich hinaus zu wirken. So beteiligen wir uns etwa im Bildungswesen oder mit der Diakonie an den gesellschaftlichen Aufgaben“, so Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, leitender Jurist der Thüringer Landeskirche.
Die wesentliche Funktion der Staat-Kirchen-Verträge besteht darin, angesichts der im Grundgesetz verankerten Trennung von Staat und Kirche dennoch vorhandene Berührungspunkte zu regeln. Nach der Wiedervereinigung sind die Staat-Kirchen-Verträge in allen neuen Bundesländern neu gefasst worden. Der Thüringer Vertrag gilt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Hinweis für die Redaktionen:
Der Festakt am 18. Mai 2004 um 18 Uhr im Augustinerkloster zu Erfurt ist medienöffentlich. Den Festvortrag „Die Funktion des Staatkirchenvertrags im religiös neutralen Staat“ wird Prof. Dr. Michael Germann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg halten.
Bei Rückfragen:
Kirchenrätin Gundula Bomm, 0361-5624222 oder 0173-3855135
Den Vetrag zum Download finden Sie hier.