PM 46 | 07.06.2005
Zehn Jahre Staat Kirchen Vertrag in Thueringen

10 Jahre Staat-Kirchen-Vertrag in Thüringen
Festakt am 18. Mai 2004

Mit einem Festakt begehen die Evangelischen Kirchen im Freistaat Thüringen am 18. Mai den zehnten Jahrestag der Unterzeichnung des Staat-Kirchen-Vertrages. Nach zweijährigen Verhandlungen war am 15. März 1994 der Vertrag vom Thüringer Ministerpräsidenten und den Bischöfen der Evangelischen Kirchen unterzeichnet und damit das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen neu geregelt worden. Das Vertragswerk wurde noch im Frühjahr 1994 vom Thüringer Landtag und den Synoden der Kirchen ratifiziert. In 27 Artikeln werden unter anderem der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, das Recht der Kirchen zum Erheben der Kirchensteuer und der Sonn- und Feiertagsschutz bekräftigt. Mit dem Vertrag wird auch das Recht gewährleistet, kirchliche Schulen zu betreiben. Geregelt werden zudem das Zusammenwirken von Staat und Kirchen beim Denkmalschutz sowie die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten. Außerdem verpflichtet sich der Freistaat, für den Schutz des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses einzutreten. Festgelegt werden mit dem Vertrag auch die Staatsleistungen. Hierbei handelt es sich um Ausgleichszahlungen für die Enteignungen kirchlichen Vermögens im 19. Jahrhundert. So erhält die Thüringer Landeskirche rund 9,5 Millionen Euro im Jahr. Sie finanziert damit einen Teil der geistlichen und seelsorgerlichen Betreuung der Gemeinden.

„Der Staat-Kirchen-Vertrag hat sich als solide Grundlage für das kirchliche Handeln erwiesen. Der Rahmen und damit auch die Freiräume für kirchliche Arbeitsfelder sind mit dem Vertrag verlässlich abgesteckt. Das sichert die Möglichkeit, über den rein innerkirchlichen Bereich hinaus zu wirken. So beteiligen wir uns etwa im Bildungswesen oder mit der Diakonie an den gesellschaftlichen Aufgaben“, so Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, leitender Jurist der Thüringer Landeskirche.

Die wesentliche Funktion der Staat-Kirchen-Verträge besteht darin, angesichts der im Grundgesetz verankerten Trennung von Staat und Kirche dennoch vorhandene Berührungspunkte zu regeln. Nach der Wiedervereinigung sind die Staat-Kirchen-Verträge in allen neuen Bundesländern neu gefasst worden. Der Thüringer Vertrag gilt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.

Hinweis für die Redaktionen:
Der Festakt am 18. Mai 2004 um 18 Uhr im Augustinerkloster zu Erfurt ist medienöffentlich. Den Festvortrag „Die Funktion des Staatkirchenvertrags im religiös neutralen Staat“ wird Prof. Dr. Michael Germann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg halten.

Bei Rückfragen:
Kirchenrätin Gundula Bomm, 0361-5624222 oder 0173-3855135

Den Vetrag zum Download finden Sie hier.


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