PM 32 | 06.06.2005
Die Beurlaubung des Pfarrers S

Das Bild über die Gründe und den Sachverhalt der Beurlaubung des Wieher Pfarrers S., das in einigen Medien durch die Berichterstattung vermittelt wird, wird der Angelegenheit nicht gerecht.

Stellungnahme des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen

Das Bild über die Gründe und den Sachverhalt der Beurlaubung des Wieher Pfarrers S., das in einigen Medien durch die Berichterstattung vermittelt wird, wird der Angelegenheit nicht gerecht.

1. Pfarrer S. hat sich auf eigene Initiative bereits im Februar 2003 in einen anderen kirchlichen Dienst beworben. Das Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg hat erst durch den neuen Dienstgeber, bei dem sich Pfarrer S. beworben hat, von der Bewerbung erfahren.
Das vom Kreiskirchenrat Sömmerda beantragte und durch das Konsistorium am 11. März 2003 eingeleitete Abberufungsverfahren wurde nach Kenntnis des laufenden Bewerbungsverfahrens ausgesetzt, damit der Bewerbung von Pfarrer S. nichts im Wege steht.

2. Pfarrer S. ist nicht suspendiert. Die Suspendierung ist eine Disziplinarmaßnahme. Pfarrer S. ist lediglich beurlaubt. 
Die Gründe für die Beurlaubung gehören im gegenwärtigen Stadium nicht in die Öffentlichkeit. Während der Einleitung eines Abberufungsverfahrens dürfen keine Einzelheiten bekannt gegeben werden. Dies dient nach rechtsstaatlichem Prinzipien dem Schutz der vom Abberufungsverfahren betroffenen Person.

Das Konsistorium der Kirchenprovinz Sachsen teilte der Gemeinde des Kirchspiels Wiehe zum Sachverhalt der Beurlaubung von Pfarrer S. in seinem Schreiben vom 5. Juni 2003 - das am 8. Juni 2003 in der Wieher Kirche verlesen wurde - mit: „Das Konsistorium als Verwaltungsbehörde der Kirche im Ganzen und alle kirchenleitenden Menschen sind dazu verpflichtet, Spaltungen in der Gemeinde und in der Kirche zu verhindern. Diese Aufhabe habe ich [ich = der Vertreter des Konsistoriums, Personaldezernent Dr. Christian Frühwald] wahrgenommen, indem ich am Mittwoch Pfarrer S. von seinem Dienst als Pfarrer in Ihrem Kirchspiel beurlaubt habe. Ich kann Ihnen die Gründe dafür nicht im Detail nennen. Dies geschieht zum Schutz von Pfarrer S..“

3. Es gibt unter den Mitgliedern des Gemeindebereiches Wiehe nicht nur Befürworter, die hinter Pfarrer S. stehen.

Bei Rückfragen: Pressesprecher Oliver Vorwald (0179 – 499 84 27)

Magdeburg, 12. Juni 2003 – Pressestelle der Kirchenprovinz Sachsen


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