PM 054 | 15.06.2020
Kompromiss zum Umgang mit Chimäre an St.-Stephani-Kirche in Calbe

„Die Verhüllung der Schmähplastik ist eine tragbare Lösung“

Zu dem Kompromiss zwischen der zuständigen Denkmalpflege und der Gemeinde der St.-Stephani-Kirche in Calbe, die judenfeindliche Schmähplastik am Kirchengebäude nach der Restaurierung zu verhüllen, sagt Oberkirchenrat Christian Fuhrmann, Gemeindedezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland:

„Die Frage nach einem angemessenen Umgang mit der Chimäre an der St.-Stephani-Kirche steht zugleich für die Frage nach einem angemessenen Umgang mit judenfeindlichen Aspekten der Kirchengeschichte. Weder kann es darum gehen, judenfeindliche Kunstwerke unreflektiert weiter zu tradieren, noch kann es das Ziel sein, sie verschämt vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Deshalb ist die Verhüllung der Schmähplastik an der Kirche eine tragbare Lösung, um eine endgültige konsensuale Entscheidung zu finden.“

Auch der Kirchenkreis Egeln begrüßt dieses Ergebnis ausdrücklich und dankt den Behörden und politischen Verantwortungsträgern für die vielfältige Gesprächsbereitschaft zur Konsensbildung. „Dieses Konsensergebnis schafft die Möglichkeit, die Frage des dauerhaften Umgangs mit der Chimäre von der laufenden Baumaßnahme „Fassadensanierung Nord- und Südfassade Kirchenschiff St. Stephani“ und damit dem bautechnischen Druck zu trennen“, sagt Matthias Porzelle, zuständiger Superintendent im Kirchenkreis Egeln.

Hintergrund
Nachdem der Gemeindekirchenrat im Juni.2016 eine denkmalrechtliche Genehmigung zur Fassadensanierung unter Erhaltung der Chimäre („Judensau“) der St.-Stephani-Kirche beantragt hatte, wurde im Zuge der Restaurierung der Figur und der damit verbundenen Abnahme im Januar 2020  ein Änderungsantrag auf Umlagerung der Plastik durch den Gemeindekirchenrat gestellt.
Dieser Antrag wurde abgelehnt und damit dem ersten Antrag stattgegeben. Im Vorfeld der Ablehnung gab es intensive Gespräche zwischen den beteiligten Behörden, der Kirchengemeinde und weiteren Verantwortungsträgern mit dem Ziel einer gemeinsamen Verständigung zum weiteren Umgang mit der Figur.
Im Ergebnis besteht unter allen Beteiligten Konsens darüber, dass die Figur im historischen Kontext zu sehen ist und dieser Sachverhalt dringend einer kritischen Aufarbeitung durch die kirchliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit bedarf. Der Gemeindekirchenrat widerspricht dem denkmalrechtlichen Bescheid auf Wiederanbringung nicht, obwohl er eine Entscheidung darüber gern am Ende der inhaltlichen Aufarbeitungsbemühungen gesehen hätte.
Die Anregung der Unteren Denkmalbehörde, die Figur bis zu einem Ergebnis der inhaltlichen Auseinandersetzung zu verhüllen, nimmt der Gemeindekirchenrat auf.

RÜCKFRAGEN

Friedemann Kahl, 0151-59128575


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