Neue Kriterien beim Pachtvergabeverfahren in Kraft getreten
Belastungen für Umwelt sollen reduziert werden
Rückfragen
Oberkonsistorialrat Diethard Brandt, 0391-5346581
Die Pächterauswahl erfolgt weiterhin anhand der Bewertung mehrerer Aspekte (Punktesystem). Bei der Ortsansässigkeit kommt es auf die Nähe des Hauptbetriebssitzes zur verpachtenden Kirchengemeinde an. Bei der Kirchenzugehörigkeit erhält nur noch Punkte, wer evangelisch ist. Was die Mindestpacht anbelangt, wird diese aus dem öffentlich zugänglichen Pachtpreisregister der Landkreise ermittelt. Die Bewertung des Pachtpreisangebots erfolgt im Nachhinein anhand des Durchschnitts der eingegangenen Pachtpreisangebote, wobei höchstes und niedrigstes Pachtpreisangebot nicht mit einbezogen werden. Somit kann den regionalen Pachtpreisunterschieden besser Rechnung getragen werden. Außerdem kann kirchliches Engagement der Landwirte nunmehr durch Vergabe eines Punktes durch die Kirchengemeinde gewürdigt werden. Die Verpachtung erfolgt durch die jeweils zuständigen Kreiskirchenämter.
Die Landessynode hatte auf ihrer Tagung im November 2016 in Erfurt nach einem fast zweijährigen Evaluationsverfahren die Änderungen beim Pachtvergabeverfahren beschlossen.
Mehr Informationen und Unterlagen zum Verfahren unter: www.pachtvergabe-ekm.de
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