Logo Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Logo Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
Suchkategorie auswählen

Newsletter

EKM-Presse-Abo und mehr ...
Immer gut informiert.

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt

Fon 0800 - 50 40 60 2
landeskirchenamt@ekmd.de

Ich habe bereits Ausbildungsabschlüsse bzw. vergleichbare Ausbildungen.

Ihre Zeugnisse und Nachweise werden durch den/die Superintendenten/in über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM geschickt. Sie können diese Unterlagen auch gern selbst digital an das Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) senden.

Hier erfolgt die Prüfung, ob diese Ausbildungsabschlüsse vergleichbarer Ausbildungen von Gliedkirchen der EKD und Abschlüsse, die zu vergleichbaren Qualifikationen führen, anerkannt werden können.

Das Erste Theologische Examen sowie das Erste gemeindepädagogische Examen sind als Voraussetzung anerkannt.

Nach Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie sich für den Aufbaukurs I für Prädikanten/innen im Pastoralkolleg anmelden. Informieren Sie das Landeskirchenamt der EKM, Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) über Ihre Anmeldung.

Für diese Anmeldung benötigen Sie eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung und Zusage über die Finanzierung des Kirchenkreises mit der Nennung eines/r Mentors/in.

Der Aufbaukurs I (A1-A4) findet an 4 Wochenenden in einem Zeitrahmen von über einem halben Jahr statt. Zur gesamten Ausbildungszeit gehört ein parallel zu den Kursen angelegtes Praktikum in einer Gemeinde. Dieses wird durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses bitten Sie den/die Superintendenten/in um ein befürwortendes Votum zur Zuerkennung der Befähigung für den Prädikantendienst.

Senden Sie

  • Ihren Antrag auf Zuerkennung der Befähigung für den Prädikantendienst,
  • Ihren tabellarischen Lebenslauf,
  • Ihre Zeugnisse und
  • Bescheinigung Abschluss des Aufbaukurses

digital an das Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge).

Für den Bereich des Dienstauftrages hat der zuständige Gemeindekirchenrat einen zustimmenden Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Kreiskirchenrat für seine Beschlussfassung vorliegen.

Im Anschluss muss vom Kreiskirchenrat ein Dienstauftrag erteilt werden. In diesem Beschluss müssen der Bereich und die Dauer des Dienstauftrags festgelegt werden.

Das Votum des/der Superintendenten/in und der Beschluss des Kreiskirchenrates wird in der Regel über den Dienstweg vom Kirchenkreis an das Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) digital übermittelt.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Zuerkennung der Befähigung für den Prädikantendienst fassen.

Sie werden in einem Gottesdienst vom/von der Superintendenten/in eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Zuerkennung der Befähigung.

Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung

Artikel teilen