Ich habe bereits Ausbildungsabschlüsse bzw. vergleichbare Ausbildungen.

Ihre Zeugnisse und Nachweise werden durch den/die Superintendenten/in über den Dienstweg an das Landeskirchenamt der EKM geschickt. Hier erfolgt die Prüfung, ob diese Ausbildungsabschlüsse vergleichbarer Ausbildungen von Gliedkirchen der EKD und Abschlüsse, die zu vergleichbaren Qualifikationen führen, anerkannt werden können.

Das Erste Theologische Examen sowie das Erste gemeindepädagogische Examen sind als Voraussetzung anerkannt.

Nach Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie über das Landeskirchenamt der EKM, Referat Gemeinde und Seelsorge für den Aufbaukurs I für Prädikanten/innen im Pastoralkolleg angemeldet werden. Für diese Anmeldung benötigen Sie eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung des/r Superintendenten/in mit der Nennung eines/r Mentors/in.

Der Aufbaukurs I (A1-A4) findet an 4 Wochenenden in einem Zeitrahmen von über einem halben Jahr statt. Zur gesamten Ausbildungszeit gehört ein parallel zu den Kursen angelegtes Praktikum in einer Gemeinde. Dieses wird durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses bitten Sie den/die Superintendenten/in und den/die Regionalbischof/bischöfin um ein befürwortendes Votum zur Beauftragung mit Prädikantendienst.

Vor der Beauftragung mit Prädikantendienst, die durch Beschluss des Kollegiums des Landeskirchenamtes der EKM erfolgt, muss vom Kreiskirchenrat ein Dienstauftrag erteilt werden. In diesem Beschluss müssen der Bereich und die Dauer des Dienstauftrags festgelegt werden. Für den Bereich hat der zuständige Gemeindekirchenrat einen zustimmenden Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Kreiskirchenrat vor seiner Beschlussfassung vorliegen.

Alle Voten und Beschlüsse müssen dem Referat Gemeinde und Seelsorge im Landeskirchenamt über den Dienstweg vorgelegt werden.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:

Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Beauftragung mit dem Prädikantendienst fassen.

Sie werden in einem Gottesdienst vom Regionalbischof/bischöfin eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Beauftragung.

Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung


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