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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

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Ich habe bisher an keiner entsprechenden Ausbildung teilgenommen.

Nachdem Sie mit dem/der Superintendenten/in gesprochen haben, können Sie sich beim Kirchlichen Fernunterricht der EKM (KFU) bewerben. Die Studienleitung entscheidet über ihre Zulassung. Die Kurse beginnen immer in einem geraden Jahr. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des KFU. In der EKM ist der KFU die Standardausbildung. Der Kurs ist in zwölf Wochenendseminare und zwei Seminarwochen gegliedert und dauert ca. zweieinhalb Jahre.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des KFU erhalten Sie ein Abschlusszeugnis mit der notwendigen Empfehlung der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Befähigung zur freien Wortverkündigung.

Sie können sich nun direkt beim Pastoralkolleg für den Aufbaukurs I (A1-A4) für Prädikanten anmelden. Informieren Sie das Landeskirchenamt der EKM, Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) über Ihre Anmeldung und senden Sie sie dem Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) digital:

  • eine schriftliche Befürwortung bzw. Delegierung und Zusage über die Finanzierung des Kirchenkreises mit der Nennung eines/r Mentors/in,
  • das KFU-Zeugnis mit der Empfehlung der Prüfungskommission des KFU.

Der Aufbaukurs I findet an 4 Wochenenden in einem Zeitrahmen von über einem halben Jahr statt. Zur gesamten Ausbildungszeit gehört ein parallel zu den Kursen angelegtes Praktikum in einer Gemeinde. Dieses wird durch die Mentorin oder den Mentor begleitet.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses bitten Sie den/die Superintendenten/in um ein befürwortendes Votum zur Zuerkennung der Befähigung für den Prädikantendienst.

Senden Sie

  • Ihren Antrag auf Zuerkennung der Befähigung für den Prädikantendienst,
  • Ihren tabellarischen Lebenslauf,
  • Ihre KFU-Zeugnisse und
  • Bescheinigung Abschluss des Aufbaukurses

digital an das Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge).

Für den Bereich des Dienstauftrages hat der zuständige Gemeindekirchenrat einen zustimmenden Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss muss dem Kreiskirchenrat für seine Beschlussfassung vorliegen.

Im Anschluss muss vom Kreiskirchenrat ein Dienstauftrag erteilt werden. In diesem Beschluss müssen der Bereich und die Dauer des Dienstauftrags festgelegt werden.

Das Votum des/der Superintendenten/in und der Beschluss des Kreiskirchenrates wird in der Regel über den Dienstweg vom Kirchenkreis an das Referat B5 (Gemeinde und Seelsorge) digital übermittelt.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
Das Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM wird nun Ihren Antrag prüfen und einen Beschluss über ihre Zuerkennung der Befähigung für den Prädikantendienst fassen.

Sie werden in einem Gottesdienst vom/von der Superintendenten/in eingeführt und erhalten die Urkunde mit der Zuerkennung der Befähigung.

Für den ehrenamtlichen Wortverkündigungsdienst sollen sie eine angemessene Kleidung bzw. den Prädikantentalar tragen. §5 Ordnung für die liturgische Kleidung

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