20.07.2020
"Das war Terror" | Der Attentäter von Halle steht ab Dienstag vor Gericht | Kundgebung zum Prozessauftakt

Von Romy Richter (epd) 9. Oktober 2019: Vor der Synagoge in Halle fallen Schüsse. Der heute 28-jährige Stephan B. ist dabei, seinen unfassbaren, grausamen Plan auszuführen und in dieser Synagoge der Jüdischen Gemeinde in der Saalestadt ein Massaker anzurichten.

Weil er jedoch die abgeschlossene Tür vor dem Gebäude nicht überwinden kann, erschießt er schließlich willkürlich zwei Menschen auf offener Straße. Dieser offenkundig rechtsextreme und antisemitische Anschlag erschütterte die Öffentlichkeit weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in 68 Fällen muss sich der Attentäter von Dienstag an vor Gericht verantworten.

Der Generalbundesanwalt hatte unmittelbar nach der Tat die Ermittlungen übernommen, es schien sehr schnell klar: "Das war Terror." Ende April erhob die Bundesanwaltschaft dann Anklage gegen Stephan B., der sich neben den Mordvorwürfen auch für gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, besonders schwere räuberische Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässige Körperverletzung verantworten muss. Bis Mitte Oktober sind vorerst 18 Verhandlungstage am Magdeburger Landgericht eingeplant. Die Verhandlung führt der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Naumburg. 40 Nebenkläger sind zugelassen, darunter Angehörige der Opfer und Mitglieder der Jüdischen Gemeinde.

In der Anklageschrift heißt es: "Stephan B. plante aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens." Dazu habe er sich mit acht Schusswaffen, mehreren Sprengsätzen, Helm und Schutzweste ausgerüstet und sei am 9. Oktober 2019 zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle gefahren. Zum Zeitpunkt des Attentats hielten sich in der Synagoge zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige auf, darunter viele Gäste von außerhalb. Der Attentäter filmte seine Tat mit einer Helmkamera und verbreitete die Aufnahmen im Internet. In den sozialen Netzwerken leugnete er laut Anklage auch den Holocaust.

Eine fast unscheinbare Holztür in einer Steinmauer verhindert am 9. Oktober 2019 das Eindringen des Attentäters auf das Synagogengelände. Stephan B. erschießt dann vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin, die zufällig vorbeikommt und ihn offenbar angesprochen hat. Er soll der Frau mehrfach in den Rücken geschossen haben. In einem nahe gelegenen Döner-Imbiss erschießt Stephan B. dann einen weiteren Menschen: Der 20 Jahre alte Mann verbrachte in dem Imbiss seine Mittagspause. Später, auf der Flucht, feuert er in Landsberg-Wiedersdorf auf einen Anwohner und seine Lebensgefährtin und verletzt sie schwer. Den Tod der beiden Personen nahm er dabei laut Anklageschrift billigend in Kauf.

Seit seiner Festnahme sitzt Stephan B. in Untersuchungshaft, nach einem gescheiterten Fluchtversuch wurde er von der JVA Halle in das Hochsicherheitsgefängnis nach Burg verlegt. Laut einem "Spiegel"-Bericht (Ausgabe 30 vom 18. Juli) attestiert der forensische Psychiater Norbert Leygraf dem Attentäter in einem Gutachten für den Prozess eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen. Seine Schuldfähigkeit sei dennoch nicht beeinträchtigt gewesen. Der 28-jährige Täter habe nicht im Wahn gehandelt, das Unrecht seiner Taten sei ihm bewusst gewesen.

Aus Platzgründen wird der Prozess am Magdeburger Landgericht stattfinden, dort steht ein größerer Raum zur Verfügung als in Naumburg. Das Medieninteresse ist groß. Im Sitzungssaal selbst können 44 Medienvertreter und 50 Zuschauer den Prozess verfolgen. Die Plätze mussten ausgelost werden. Weitere 29 Presseplätze stehen in einem Raum mit Tonübertragung zur Verfügung. Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen gibt es auch Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. So ist unter anderem das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.

Kundgebung zum Prozessauftakt gegen Halle-Attentäter

Halle (epd). Zum Prozessauftakt gegen den Attentäter von Halle ruft die Initiative 9. Oktober Halle am Montag zu einer Kundgebung unter dem Motto "Solidarität mit den Betroffenen - Keine Bühne dem Täter" auf. Auf der Veranstaltung werden vom Anschlag Betroffene und weitere Menschen aus der Zivilgesellschaft sprechen, kündigte die Initiative am Sonntag in Halle an. Es gehe auch darum, "die Stimmen von Menschen, die tagtäglich von Antisemitismus und Rassismus betroffen sind, zu hören und sich praktisch solidarisch mit ihnen zu zeigen", hieß es.

Auch seien Halle und Sachsen-Anhalt besonders für die sogenannte Neue Rechte ein wichtiger Ort und eine wichtige Region, was sich in den rechten Aktivitäten in der Stadt selbst und mit der unweit von Halle in Schnellroda ansässigen "neurechten" Ideologiezentrale "Institut für Staatspolitik" zeige. Die von dem rechten Verleger Götz Kubitschek gegründete Einrichtung gilt als Denkfabrik der Neuen Rechten.

Der Prozess sei nur der Anfang für die Aufarbeitung des Anschlags, der Motivation des Täters und des Antisemitismus in Sachsen-Anhalt, erklärte Igor Matviyets, Mitglied der jüdischen Gemeinde in Halle. Es gehe darum, ob es zu viel Freiraum für menschenverachtende Gedanken gebe und zu wenige Menschen widersprächen.

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