Großteil der Corona-Einschränkungen gefallen: Empfehlungen der Landeskirche
Am 3. April ist ein großer Teil der Corona-Maßnahmen weggefallen, trotz nach wie vor hoher Infektionszahlen.
Neue Corona-Rundverfügung der EKM | Gültig ab dem 22. November
Das Kollegium des Landeskirchenamtes hat in seiner Sondersitzung vom 19. November 2021 die neue Rundverfügung Nr. 7-2021 „Perspektiven für kirchliches Handeln in der Corona-Pandemie“ beschlossen.
Gottesdienste zu Ostern in der EKM ortsabhängig
Entscheidung liegt bei Gemeindekirchenräten
Duplikat - auch veröffentlicht von: Presse/Pressestelle Magdeburg
Gottesdienste zu Ostern in der EKM: Entscheidung liegt bei Gemeindekirchenräten
Die Entscheidung, ob Gemeinden in der EKM zu Ostern Präsenzgottesdienste feiern oder auf rein digitale Angebote zurückgreifen, obliegt den Gemeindekirchenräten.
Mit dem Corona-Krisenstab im Gespräch am 22. März: Eine Einladung an Haupt- und Ehrenamtliche in der EKM
Mehr als 30 Mal hat der Corona-Krisenstab der EKM getagt, ist Schwierigkeiten nachgegangen, hat Regeln beschlossen, Rundverfügungen vorbereitet.
"Botschaft von der Zuwendung und Liebe Gottes weitersagen": Antwort von Regionalbischöfin Spengler auf Kirchenkritik in der "ZEIT"
In ihrem Artikel "Frommes Schweigen" wirft die Autorin Evelyn Finger den Kirchen "Sprachlosigkeit" während der Corona-Pandemie vor. Die Regionalbischöfin für den Propstsprengel Gera-Weimar, Friederike Spengler, hat darauf in einem Leserbrief an die "ZEIT" geantwortet.
Corona-Pandemie: Landeskirchenamt erlässt Rundverfügung
Handlungsempfehlungen für Kirchengemeinden
Duplikat - auch veröffentlicht von: Presse/Pressestelle Erfurt
Vorsichtige Gottesdienste: Kirchen setzen Schutzmaßnahmen um | In Sachsen-Anhalt können Gemeinden wieder in Gotteshäusern zusammen sein
Dessau-Roßlau/Magdeburg (epd). Unter ungewohnten, aber aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Bedingungen können auch in Sachsen-Anhalt wieder Gottesdienste gefeiert werden.
Gottesdienste in Thüringen ab sofort mit strikten Einschränkungen wieder möglich | Sachsen: 15 Teilnehmende erlaubt
Im Freistaat sind Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte ab sofort unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.