Klägerin erhält Entschädigung wegen kirchlicher Einstellungspraxis | Diakonie reagiert enttäuscht auf Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Erfurt (epd). Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Religionszugehörigkeit nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht in jedem Fall zur Voraussetzung bei Stellenbesetzungen machen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht sprach am Donnerstag in Erfurt der Berlinerin Vera Egenberger eine Entschädigung in Höhe von knapp 4000 Euro zu.
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