05.04.2022
Presserat: Kriegsbilder erfordern sorgsame Abwägung

Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat an Medien-Redaktionen appelliert, vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern sorgsam zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen von Opfern und deren Angehörigen abzuwägen.

„Gerade Fotos von Kriegsverbrechen haben eine hohe Relevanz und eine herausragende nachrichtliche Dimension“, erklärte die Sprecherin des Presserats, Kirsten von Hutten, am Montag in Berlin.

Gräueltaten an der Zivilbevölkerung in Butscha, die nach dem Abzug russischer Truppen aus dem Kiewer Vorort bekannt geworden waren, hatten am Wochenende international Entsetzen ausgelöst. Für die Tötungen werden russische Streitkräfte verantwortlich gemacht.

Zwar habe der Presserat Fotos von getöteten Zivilisten in der Vergangenheit mit Blick auf das hohe Informationsinteresse in vielen Fällen als zulässig bewertet, erklärt Hutten. Laut Ziffer 11 des Pressekodex sollten Redaktionen jedoch darauf achten, dass Opfer durch die mediale Darstellung nicht zusätzlich herabgewürdigt werden.

Letztlich stehe jedes Foto für sich und werde vom Presserat einzeln bewertet. Vom Einzelfall hänge auch ab, ob die identifizierende Darstellung von Opfern presseethisch zulässig sei. „Hier sollten Redaktionen abwägen, ob der Persönlichkeitsschutz hinter dem öffentlichen Interesse zurücktritt oder ob die Darstellung womöglich die Menschenwürde der Betroffenen nach Ziffer 1 des Pressekodex verletzt“, sagte Hutten. Bisher lägen dem Presserat nur vereinzelte Beschwerden zu Fotos aus dem Ukraine-Krieg vor.


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar