PM 072 | 25.11.2017
EKM-Landessynode in Erfurt beendet

Landesbischöfin wendet sich mit Brief an die Gemeinden

Mit einem Gottesdienst ist am heutigen Samstagnachmittag (25. November) die Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt zu Ende gegangen.

Vom Landeskirchenrat wurde die Landessynode am Mittwoch (22.11.) darüber informiert, dass die zehnjährige Amtszeit von Landesbischöfin Ilse Junkermann Ende August 2019 endet. Der 22-köpfige Landeskirchenrat hatte entschieden, keinen Antrag auf Amtszeitverlängerung zu stellen. Diese Möglichkeit sehen die Kirchengesetze vor, wenn das Ruhestandsalter nicht weiter als fünf Jahre vom Ende der Amtsperiode entfernt ist.

Die Landesbischöfin habe, so der Stellvertretende Vorsitzende des Landeskirchenrates, Regionalbischof Diethard Kamm, das Bischofsamt „in unserer noch jungen Kirche, gerade in der Phase des Zusammenwachsens sehr unterschiedlicher geistlicher und struktureller Traditionen“ geprägt. Nun seien allerdings „andere und neue Impulse der Konsolidierung und des Aufbruchs in die Gesellschaft für die EKM wichtig“.

Die Landessynode respektiert die Entscheidung des Landeskirchenrates und versichert, „die vor uns liegenden Aufgaben in Verantwortung für die Zukunft unserer Kirche weiterhin gemeinsam wahrzunehmen“.

Landesbischöfin Junkermann hat sich mit einem Brief an die Gemeinden gewandt. Darin heißt es: „Als erste Landesbischöfin der EKM stehe ich für den Wegabschnitt des Zusammenwachsens unserer beiden Vorgänger-Kirchen. So sehe ich diese Entscheidung auch unter dem Horizont, dass der Landeskirchenrat diese Phase als bald abgeschlossen sieht.“

Die Synodalen haben zudem entschieden, dass bei der Überarbeitung der EKM-Kirchenverfassung eine Umschreibung in geschlechtergerechte Sprache erfolgen soll. Ziel dieser Umformulierung ist es, die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Männern in den Artikeln der Kirchenverfassung wiederzugeben. Bis zur Frühjahrssynode im April 2018 erarbeitet das Landeskirchenamt auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung.

Die Kirchenparlamentarier unterstützen den jüngsten Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), sich dafür einzusetzen, dass der Familiennachzug auch wieder für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz gilt: „Die Aufnahme von Flüchtlingen gehört zum Kernauftrag christlichen Handelns. Dieses gilt ebenso für die Familien geflüchteter Menschen, auch derer mit subsidiärem Schutz. Das Zusammenleben von Familien ist elementar bedeutsam, menschlich geboten und wesentlich für die Integration in unsere Gesellschaft.“

Beschlossen hat das Kirchenparlament auch den Haushalt für 2018. Für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben steht eine Plansumme von 201,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit liegt sie 17,6 Millionen Euro über der Plansumme von 2017 (184 Millionen Euro).
Ursächlich dafür sind jedoch nicht die überproportional gestiegenen Einnahmen, sondern dass eine geplante Rücklagenzuführung in die Plansumme integriert wurde. Daraus fließen allein 13 Millionen Euro in die defizitäre Rücklage für die Finanzierung der Ruhestandsgelder.

Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 12. bis 14. April 2018 im Kloster Drübeck statt. Dann wird als Schwerpunkt die Situation und Zukunft der evangelischen Kirchengemeinden diskutiert.

Hinweise für die Redaktionen:
Sämtliche Unterlagen zu der Synodentagung finden Sie unter https://www.ekmd.de/kirche/landessynode/tagungen/37476.html
Den Brief im Wortlaut von Landesbischöfin Junkermann finden Sie auf der Startseite der EKM: www.ekmd.de

RÜCKFRAGEN

Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982, Solveig Grahl, 0162-2048755

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