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Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

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Kirchbaufördervereine

Unsere Kirchengebäude sind Bauwerke mit einer hohen symbolischen Qualität.

Rückfragen
Elke Bergt
Elke Bergt

Referatsleiterin

Sie entfalten genau dann eine integrative Wirkung, wenn Christen und Nichtchristen sowie Zugezogene sich für den Erhalt ihrer Kirche im Ort engagieren.

Dieses freiwillige Engagement zur Instandhaltung von Kirchengebäuden äußert sich vor allem in der zunehmenden Zahl von Kirchbauvereinen.

„Die Chance für die Kirche besteht dann darin zuzuhören und zu lernen, wie auf dieser Grundlage der christliche Glaube neu seinen Ort in einer zunehmend konfessionslosen Gesellschaft findet…“
Prof. Dr. Thomas Erne

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Elke Bergt
Elke Bergt

Referatsleiterin

Referat von Prof. Dr. Thomas Erne (ehem. Direktor des Instituts für Kirchenbau und kirchliche Kunst der Gegenwart), anlässlich des Treffens der Kirchenbauvereine der EKM am 20. April 2024 in Neudietendorf und am 4. Mai 2024 in Halle/Saale hier zum Download



„Die Chance für die Kirche besteht dann darin zuzuhören und zu lernen, wie auf dieser Grundlage der christliche Glaube neu seinen Ort in einer zunehmend konfessionslosen Gesellschaft findet…“


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Für rechtlich eigenständige Vereine (z.B. Kirchbaufördervereine) im Umfeld von Kirchengemeinden oder anderen kirchlichen Einrichtungen findet nicht das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anwendung.


Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU geregelt.


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Fundraising ist für viele Ehren-und Hauptamtliche immer noch „Neuland“. Andererseits sind viele Fundraising-Instrumente seit langem in kirchlichem Gebrauch.


So geht es nicht vorrangig um das Beschaffen von Geld sondern um das Finden und Binden von Unterstützern, also um Beziehungsarbeit. Dabei stehen das Lösen von Problemen (z.B. das kaputte Kirchendach), die Linderung von Not (Katastrophenhilfe) oder das Bewirken von Veränderungen im Fokus.


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Wenn Musik bzw. -werke öffentlich aufgeführt bzw. wiedergegeben (live, CD etc.) werden, können Urheberrechtsvergütungen fällig werden.


Die Vergütungen fordert die GEMA für Komponisten und Liedautoren ein, wenn diese Mitglied der GEMA sind. Dies ist in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle gegeben. Ausnahmsweise nehmen Komponisten und Liedautoren ihre Rechte aber auch selbst wahr.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat rückwirkend zum 1. Januar 2025 mit der GEMA einen Pauschalvertrag über die Fortsetzung der Abgeltung von Musiknutzungen im Bereich von Konzerten und Veranstaltungen für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen. Das entsprechende Rundschreiben der EKD vom 09.07.2025 steht hier zum Download zur Verfügung.

Achtung:

Der Pauschal-Vertrag sieht vor, dass die Kirche bzw. die Kirchengemeinde der alleinige Veranstalter sein muss. Diese Bedingungen gelten somit nicht für Veranstaltungen der Kirchbauvereine. Die Berechtigung aus dem Pauschalvertrag entfällt auch, wenn die Veranstaltung in gemeinsamer Trägerschaft (!) mit einem (Förder-)Verein bzw. einem Kirchbauverein durchgeführt wird. Im Zweifelsfall wird empfohlen, dass die jeweilige Kirchengemeinde der Veranstalter (aber gern mit Unterstützung des Kirchbauvereins) ist.

Zum Urheberrecht in den Kirchen der EKD steht hier die Handreichnung zum UrheberRecht und der Meldebogen zum Download zur Verfügung.

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen für "offene Kirchen".

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Hier können Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen einsehen.

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